Regierungsmitglieder können in der Leitung eines Unternehmens tätig sein
STUTTGART. Die Fraktionen haben auf Empfehlung des Ständigen Ausschusses des Landtags Ausnahmegenehmigen für Regierungsmitglieder erteilt ohne weitere Aussprache. Sie können damit in der Leitung oder dem Aufsichtsorgan eines auf wirtschaftliche Betätigung gerichteten Unternehmens tätig sein und sind dafür von der zivilrechtlichen Haftung freigestellt werden.
Im Ausschuss hatte die SPD kritisiert, dass dies nur drei Personen betrifft. Das Staatsministerium kündigte an, dass weitere Anträge vorbereitet würden. Es geht um die Mitgliedschaft im Aufsichtsrat von Unternehmen. Bei Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) betrifft dies die Baden-Württemberg-Stiftung, bei Innenminister Thomas Strobl (CDU) trifft dies in drei, bei Landwirtschaftsminister Peter Hauk (CDU) in sechs Fällen zu. Beide sind zum Beispiel bei der Badischen Staatsbrauerei Rothaus aktiv, Hauk ist dort Vorsitzender des Aufsichtsrats.
Quelle/Autor: Rainer Lang