Regierungsfraktionen lehnen Tariftreuegesetz ab
Stuttgart. In Baden-Württemberg wird es kein Tariftreuegesetz geben. In der 111. und letzten Sitzung der 14. Legislaturperiode lehnten die Regierungsfraktionen in zweiter Lesung einen entsprechenden, von der SPD-Fraktion eingebrachten Gesetzentwurf mehrheitlich ab.
Dieser zielte darauf ab, Wettbewerbsverzerrungen durch Lohndumping bei der Vergabe öffentlicher Aufträge zu verhindern. Die Sozialdemokraten wollten erreichen, dass auf der Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge Gegenstand von Tariftreueerklärungen werden, dass für den europarechtlich geregelten Verkehrssektor eine Tariftreueregelung vorgesehen ist und dass ein vergabespezifischer Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde eingeführt wird.
Sorge wegen Lohndumping
Niemand dürfe den Wettbewerb in der sozialen Marktwirtschaft dadurch gewinnen, dass er den Lohn drückt und mit Lohndumping operiert, begründete SPD-Fraktionschef Claus Schmiedel die Initiative. Das Gesetz stelle sicher, dass nach Einführung der Dienstleistungsfreiheit in Europa zum 1. Mai dieses Entsendegesetz nicht durch Leiharbeiter unterlaufen wird. „Wir dürfen nicht zulassen, dass das Handwerk in Baden-Württemberg unter einen Lohndumpingdruck kommt“, sagte Schmiedel. Der Landtag dürfe die Arbeitnehmer nicht im Stich lassen und müsse ein Zeichen gegen die Ausweitung des Niedriglohnsektors setzen.
Reinhard Löffler (CDU) entgegnete, die SPD stelle mit dem Gesetzentwurf den gesamten Mittelstand unter den Generalverdacht des Lohndumpings und des schmutzigen Wettbewerbs. Die Opposition schüre auch noch irrationale Ängste, dass zum 1. Mai „Heerscharen von Balten, Letten und Rumänen den Volkswandertag nutzen und bei uns ihre Arbeitskraft als Leihunternehmer zu Billigstlöhnen anbieten“.
Unvereinbar mit dem Grundgesetz?
Der Entwurf sei von Nordrhein-Westfalen abgeschrieben, die CDU lehne dieses Plagiat ab; auch, weil es gegen europäisches Primärrecht verstoße und in Teilen mit dem Grundgesetz unvereinbar sei. Das Vergaberecht sei ein untaugliches Mittel, um Lohnwucher zu bekämpfen. Man brauche dieses überflüssige Gesetz nicht, da bereits Zoll- und Finanzverwaltung Verstöße kontrollieren, stellte Löffler fest.
Für die Grünen-Fraktion warf Edith Sitzmann der CDU vor, die eigentliche „Dagegen-Partei“ im Landtag zu sein. Die Regierungsfraktion sei gegen einen fairen Wettbewerb und dagegen, dass Unternehmen, die Tariflöhne zahlen, gute Chancen haben, öffentliche Aufträge zu bekommen.
Andere Bundesländer als Beispiel
Viele Länder hätten ein solches Tariftreuegesetz, in vielen seien Gesetzentwürfe auf dem Weg. Lediglich Sachsen und Baden-Württemberg hätten kein Gesetz. Sitzmann wies den Vorwurf der überbordenden Demokratie zurück: „Wir fordern schon ewig einen Normenkontrollrat, durch den kleine und mittlere Unternehmen, die unter Bürokratie leiden, entlastet werden sollen.“
Aus Sicht von Wirtschaftsminister Ernst Pfister (FDP) hätte das Gesetz jedoch einen „ganzen Apparat von zusätzlichen bürokratischen Kommissionen“ zur Folge. Er verwies auf die Stellungnahme des Gemeindetags, wonach durch das Gesetz in allen Städten, insbesondere den kleinen Kommunen, mindestens ein zusätzlicher Tarifexperte eingestellt werden müsste. Bürokratie in der Wirtschaft, aber auch in der Gesellschaft, sei „ein Krebsübel dieser Zeit“.
Gsetzesgrundlage für Mindestlöhne besteht bereits
Man habe bereits heute gesetzliche Grundlagen, um Mindestlöhne einzuführen. Zudem seien über das Entsendegesetz bereits Mindestlöhne im Bau, beim baunahen Handwerk, bei der Gebäudereinigung und der Abfallwirtschaft eingeführt worden. Weitere Branchen, wie Zeitarbeit, Wach- und Sicherheitsgewerbe und Weiterbildung, würden am 1. Mai dazukommen. „Ich habe nichts gegen Mindestlöhne“, bekannte Pfister. Doch wenn diese zu hoch seien, bestehe die Gefahr, dass geringer Qualifizierte ihren Arbeitsplatz verlieren. „Außerdem unterliegen nicht alle Unternehmen in Baden-Württemberg einer tariflichen Vereinbarung“, gab der Minister zu bedenken.
Quelle/Autor: Wolf Günthner