Regierungsbefragung zu Polizeireform und Lärmschutz
Stuttgart. Aktuelle Fragen zur Polizeistrukturreform, zur Lärmschutzprogramm des Landes und den neuen Förderrichtlinien des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (LGVFG) sowie zur Organisationsreform in der Landesdenkmalpflege beantworteten Mitglieder der grün-roten Landesregierung den Landtagsabgeordneten bei der aktuellen Regierungsbefragung.
An dem im Zuge der Polizeireform erfolgten Anhörungsverfahren haben sich landesweit rund 16 500 Polizeibeamte mit dem Wunsch nach einer Versetzung beteiligt, darunter auch 5000, die von den Folgen der Strukturreform gar nicht persönlich betroffen sind. Knapp 80 Prozent der Versetzungswünsche konnten berücksichtigt werden. Dies sagte Innenminister Reinhold Gall (SPD) im Landtag bei der Regierungsbefragung. Derzeit gebe es landesweit noch 25 so genannte Härtefälle, die bislang nicht entschieden werden konnten; 35 weitere Fälle würden derzeit noch auf unteren Ebenen diskutiert.
Zahl der Wohnungseinbrüche gestiegen
Einen möglichen Zusammenhang zwischen der wachsenden Zahl der Wohnungseinbrüche im Land und der Belastung der Polizei durch die Strukturreform wies Gall nach einer entsprechenden Anfrage von CDU-Polizeisprecher Thomas Blenke zurück. Gall bestätigte zwar, dass die Zahl der Wohnungseinbrüche auch in Baden-Württemberg – wie im gesamten Bundesgebiet deutlich gestiegen sei. In Baden-Württemberg lebten zwar 13 Prozent der Bundesbürger, dagegen liege der Anteil an der bundesweiten Zahl der Wohnungseinbrüche im Land lediglich bei 5,9 Prozent. Die Polizei im Land habe bereits vor einiger Zeit reagiert; an den Regierungspräsidien würden Lagebilder erstellt sowie Schwerpunkte und Achsen der Wohnungseinbruchskriminalität erfasst sowie Handlungskonzeptionen erstellt.
In keinem Fall aber seien aber von Polizeirevieren vor Ort Beamte für die Organisation der Polizeistrukturreform abgezogen worden. „Das war gar nicht der Fall“, sagte Gall. Die ersten 460 Beamten der versprochenen Revierverstärkungen würden ab März kommenden Jahres eingesetzt, kündigte Gall an. Dies sei in erster Linie aber dem erweiterten Einstellungskorridor der Polizei zu verdanken und noch nicht durch die Reform bedingt, räumte Gall auf Nachfragen von Blenke ein.
Lärmschutz im Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz neuer Fördertatbestand
Zum Stand der Lärmschutzmaßnahmen der Landesregierung gab Verkehrsstaatssekretärin Gisela Splett (Grüne), zugleich Landesbeauftragte für Lärmschutz, Stellung. Die Landesregierung plane ein Lärmschutzprogramm mit Straßen, das Maßnahmen wie lärmarmen Asphalt, Lärmschutzwälle und passive Lärmschutzprogramme vorsehe. Zudem sei der Lärmschutz von 2014 an im neuen Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) ein neuer Fördertatbestand. Zudem würden, wo möglich, auch Tempobegrenzungen zur Eindämmung des Straßenlärm genutzt. „Ein bisschen frustriert bin ich aber schon, in wie vielen Kommunen es noch keine Lärmaktionspläne gibt, obwohl die Kommunen seit Jahren verpflichtet sind, einen solchen Plan zu erstellen“, sagte Splett. Künftig solle es in Baden-Württemberg zudem einen Anspruch auf Lärmsanierung geben. „Die Kommunen sollen mit allen Beteiligten und Öffentlichkeit ein Maßnahmenpaket schnüren“, erläuterte Splett. „Unser Vorschlag ist, dass die Kosten anteilig des Verursacherprinzips verteilt werden.“ Das Konzept werde im kommenden Jahr zunächst in drei Gemeinden erprobt.
Während die CDU-Abgeordnete Nicole Razavi befürchtete, dass die im neuen LGVFG vorgesehene Absenkung des Fördersatzes von 70 auf 50 Prozent finanzschwachen Kommunen benachteilige, verwies Splett darauf, dass es sich um Bundesmittel handele, die jetzt gerechter verteilt werden sollten. „Es gibt eine Diskrepanz zwischen Wünschen und Vorschlägen und verfügbaren Mitteln. Muss man transparente Regelung finden“, so Splett. Die Neuregelung unterstütze den ländlichen Raum.