Regierungsbefragung: Von der Umwelttechnik und Windkraftanlagen
Stuttgart. Bei der Regierungsbefragung interessierten sich die Abgeordneten im Landtag heute vor allem für die Themen Umwelttechnik und Windkraftanlagen.
„Baden-Württemberg soll zum Umweltinnovationslabor Europas’ werden“, kündigte Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) er am Dienstag in Stuttgart an. Er gab damit zusammen mit Umweltministerin Tanja Gönner (CDU) und Wirtschaftsminister Ernst Pfister (FDP) den Startschuss für eine Landesinitiative Umwelttechnik und Ressourceneffizienz. Kernbausteine der Landesinitiative seien die Gründung eines Technologie- und Innovationszentrums Umwelttechnik und die Erstellung eines Umwelttechnik-Atlanten. Dazu musste die Umweltministerin den Abgeordneten heute Rede und Antwort stehen.
Grüne bemängeln Finanzierung von Initiative zur Umwelttechnik
Die Grünen sind der Ansicht, dass die Landesregierung zu wenig in die Umwelttechnik investiert. Die Abgeordnete Edith Sitzmann bezweifelte, dass eine solche Summe für die umfangreichen Projekte der Landesregierung in Sachen Umwelttechnik ausreiche. Insgesamt zwei Millionen Euro stellt das Land 2010 und 2011 für die Landesinitiative zur Verfügung. In den Folgejahren sollen jeweils weitere 870 000 Euro bereitgestellt werden. Man habe im Land bereits einiges erreicht, sagte darauf Gönner. Bloß werde darüber zu wenig geredet. Das soll nun geändert werden. Strukturen müssten aufgezeigt werden und der Netzwerkgedanke vorangetrieben werden.
Der SPD erschloss sich aus den Ausführungen der Umweltministerin nicht, was die Landesregierung mit dem Geld anfangen will. Peter Hofelich fragte nach konkreten Projekten und dem Einsatz von Personal. Und danach, ob man zusätzliches Personal einsetzen wolle. Genaueres können sie erst sagen, wenn der Nachtragshaushalt auch verabschiedet sei, so Gönner. Sie gehe aber davon aus, dass neues Personal benötigt werde.
Urteil zum Regionalplan der Region Heilbronn-Franken sorgt für Diskussion
Ein weiteres Thema war ein Urteil zum Regionalplan der Region Heilbronn-Franken. Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart ist der Regionalplan Heilbronn-Franken 2020 nichtig, weil er nicht genügend Vorrangflächen für die Errichtung von Windkraftanlagen ausweist. Damit sind nun im gesamten Plangebiet Windkraftanlagen grundsätzlich auch auf solchen Flächen zulässig, die im Regionalplan nicht als Windkraftstandorte ausgewiesen sind. Wirtschaftsminister Pfister bezeichnete das Urteil – wenn man es politisch betrachte – als Rückenwind. Die Regionalverbände müssten nun Versäumnisse der vergangen Jahre überprüfen. Teilpläne müssten in der Folge neu aufgelegt werden.
Der SPD-Abgeordnete Gunter Kaufmann kritisierte zu harte Vorgaben bei Abwägungsprozessen. „Wir müssen andere Vorgaben machen“, sagt er in Hinblick auf die strikte Trennung von Vorrang- und Ausschlussgebiete. Man müsse weg vom „Schwarz-Weiß-Denken“, Einzelfälle müssten überprüft werden.
Pfister will sich nicht von Vorrang- und Ausschlussgebieten verabschieden
Minister Pfister denkt dagegen nicht daran, sich von Vorrang- und Ausschlussgebieten zu verabschieden. „Das wird nicht passieren, zumindest nicht in dieser Legislaturperiode“, sagte er. Er sieht die Notwendigkeit nicht in einem neuen Gesetz. Das Problem liege vielmehr darin, dass Windkraftanlagen in der Bevölkerung nicht akzeptiert werden würden, ebenso wie viele Gemeinderäte. Und daran gelte es zu arbeiten, so Pfister. Die Grünen-Abgeordnete Edith Sitzmann warf dem Wirtschaftsminister daraufhin Mangel an politischem Willen vor. Sein „Werben für Akzeptanz“ sei nicht glaubwürdig.
Quelle/Autor: jer