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PV-Pflicht: Wer eine Anlage auf dem Dach hat, verliert Verbraucherrechte nicht
STUTTGART. Auf Anregung von Frank Bonath (FDP) wurden in der Regierungsbefragung die Auswirkungen der Photovoltaikpflicht (PV-Pflicht) auf Neubauten besprochen. Der FDP-Politiker fragte, was die Landesregierung plane, um Klarheit zu schaffen und um Rechtssicherheit zu geben für die Menschen, die verpflichtet werden, jetzt eine PV-Anlage zu installieren, dass sie nicht auch gleichzeitig verpflichtet werden, Unternehmerin und Unternehmer zu werden.
Andre Baumann, Staatssekretär im Umweltministerium betonte unter Verweis auf ein BGH-Urteil von 2013, dass die Verbraucherrechte nicht grundsätzlich verloren gehen und dass Gewährleistungsansprüche sowie Schadensersatzansprüche auch weiterhin bestehen. Diejenigen, die eine PV-Anlage auf dem Dach haben, verlieren die Verbraucherrechte nicht, bekräftigte Baumann. Die Photovoltaikpflicht ist für ihn eine Pflicht zum Klimaschutz und auch eine Pflicht zum Geldsparen.
Zwölf Netzwerke werden aufgebaut
Gefragt nach den geschaffenen Beratungsstrukturen angesichts der komplizierten Sachlage, erläuterte Baumann, dass zwölf Photovoltaiknetzwerke aufgebaut worden seien, für die auch die Finanzierung für die kommenden Jahre gesichert sei. Auch mit dem Verbraucherschutzministerium würden Gespräche über einen Ausbau der Beratung geführt. Ob 25 Quadratmeter Dachfläche die Untergrenze für die Wirtschaftlichkeit der Anlagen sei, könne er noch nicht sagen. Die Abstimmung darüber laufe noch.
Quelle/Autor: Rainer Lang