Debatten im Landtag vom 18. und 19. Dezember 2013
Gesetz über Zweckentfremdungsverbot von Wohnraum beschlossen
Stuttgart. Ab sofort können Kommunen darüber bestimmen, ob und in welcher Form es zu einem Verbot von Zweckentfremdung des Wohnraums kommt. Bei Wohnraummangel ist es ihnen möglich, per Satzung vorzugehen gegen Leerstand, überwiegende Nutzung für gewerbliche oder berufliche Zwecke, Fremdenbeherbergung, sowie bauliche Veränderungen, die den Wohnzweck stark einschränken. Vorausgesetzt, dem Wohnraummangel kann nicht mit anderen […]