Notare im Land werden 2018 Freiberufler
Stuttgart. Die Notare in Baden-Württemberg werden von 2018 nicht mehr als Beamte, sondern als Freiberuflicher tätig sein. In namentlicher Abstimmung verabschiedete der Stuttgarter Landtag heute die grundlegende Reform des Notariats- und Grundbuchwesens eingeleitet. Die Regierungsfraktionen von CDU und FDP stimmten, mit Ausnahme der CDU-Abgeordenten Bernhard Lasotta, Winfried Mack und Günther-Martin Pauli, und 70 Stimmen für den von Justizminister Ulrich Goll (FDP) eingebrachten Gesetzentwurf.
Dieser sieht außerdem vor, dass die Akten in den bisherigen 667 Grundbuchämter im Land in den elf Amtsgerichten in Tauberbischofsheim, Maulbronn, Achern, Emmendingen, Villingen-Schwenningen, Schwäbisch Gmüdn, Heilbronn, Waiblingen, Böblingen, Sigmaringen und Ulm gebündelt werden.
Ein großer Verwaltungsaufwand geht mit der Umstellung einher
Goll bezeichnete die von der EU verlangte Gesetzesänderung als wichtige Entscheidung, weil sonst das Gebäude des Notariatswesens in Baden-Württemberg von mehreren Seiten zum Einsturz gebracht worden wäre. Die Bürgernähe werde durch die Reform größer. Dennoch stimmten viele CDU-Abgeordnete offensichtlich nur widerwillig zu. Medienberichten zufolge waren sich im Ständischen Ausschuss der CDU-Ausschussvorsitzende Mack und Goll verbal aneinander geraten. „Nichts wird besser, aber vieles schlechter“, soll Mack geschimpft haben. Die von Goll angeführten EU-Zwänge seien fadenscheinig. Überhaupt sei die Reform allein der Privatisierungsideologie des Justizministers geschuldet. Mack soll Goll in der Sitzung auch vorgeworfen haben, ehemals reformkritische Standesvertreter der Notare durch Belohungen gefügig gemacht zu haben.
In der Debatte im Parlament wies Bernd Hitzler (CDU) auf die Notwendigkeit des Gesetzes durch EU-Recht hin. Ziel sei es, möglichst viele Notare in die Freiberuflichkeit zu bringen, sonst sei die Reform gefährdet. Man werde 180 Funktionsstellen mit Zulagen versehen. Rainer Stickelberger (SPD) bemängelte, die Kosten der Reform seien nicht transparent. Außerdem verzichte das Land auf Einnahmen aus Notariatsgebühren in Höhe von 60 Millionen Euro im Jahr; wie dies kompensiert werden soll, sei offen. Er fragte auch deshalb die Koalition, weshalb sie den Gesetzentwurf nicht noch einmal zurückziehe, wie dies schon einmal der Fall gewesen ist. Nach Ansicht von Stickelberger hätte die Frage der Altersversorgung der Notare mitgeregelt werden müssen.
Politiker sehen Schwierigkeiten der Reform
Thomas Oelmayer (Grüne) begrüßte zwar die Reform, bemängelte aber zugleich, dass die Betroffenen nicht mitgenommen wurden. Seine Fraktion sei nicht gegen die Freiberuflichkeit von Notaren und auch dafür, die im Land bestehenden vier Arten der Notare zu vereinheitlichen. „Was aber passiert mit den 200 Notaren, die 2018, wenn die Reform greift, älter als 55 Jahre sind?“, fragte der Ulmer Rechtsanwalt.
Hans-Peter Wetzel (FDP) führte aus, die beamteten Notare könnten wählen, ob sie Richter werden oder Notar bleiben oder sonst in Amtsgerichten arbeiten. Die Reduzierung der Grundbuchämter sei allein deshalb notwendig, da Baden-Württemberg mehr Ämter habe als alle anderen Bundesländer.
Die grundlegende Reform des Notariats mit einem flächendeckenden Wechsel vom Amtsnotariat hin zum Notariat zur hauptberuflichen Amtsausübung ist vom Bund zum 1. Januar 2018 vorgeschrieben. Die Gemeinden müssen bis zur Aufhebung ihrer Grundbuchämter rund 886 000 Grundbücher digitalisiert haben. Dem Land entstehen dadurch Kosten in Höhe von 5,31 Millionen Euro. Der Aktentransport zum Grundbuchzentralarchiv kostet weitere 2,2 Millionen Euro.