Debatten im Landtag vom 2. und 3. Februar

Masterstudium wird nicht per Gesetz garantiert

Stuttgart. Die Landtagsabgeordneten lehnten an diesem Mittwoch einen Gesetzentwurf der SPD ab. Mit der Gesetzesänderung sollte Bachelor-Absolventen die Möglichkeit zum Weiterstudium in einem Masterstudiengang garantiert werden.     „Wer einen Master machen möchte, soll diesen auch machen können“, begründete Johannes Stober (SPD) den Vorschlag seiner Fraktion. Zusätzlicher Hürden bedürfe es nicht. Diese Möglichkeit zu schaffen, […]

Stuttgart. Die Landtagsabgeordneten lehnten an diesem Mittwoch einen Gesetzentwurf der SPD ab. Mit der Gesetzesänderung sollte Bachelor-Absolventen die Möglichkeit zum Weiterstudium in einem Masterstudiengang garantiert werden.    
„Wer einen Master machen möchte, soll diesen auch machen können“, begründete Johannes Stober (SPD) den Vorschlag seiner Fraktion. Zusätzlicher Hürden bedürfe es nicht. Diese Möglichkeit zu schaffen, ist seiner Meinung nach unverzichtbar, da es viele Berufsfelder gebe, in denen, zumindest vorläufig, der Bachelor nicht als berufsqualifizierend akzeptiert sei.    
Die Grünen enthielten sich bei der Abstimmung. Im Großen und Ganzen waren die Fraktionen zwar einer Meinung, doch sah die Grünen-Abgeordnete Theresia Bauer Differenz: Die Art der Umsetzung. Der Vorschlag, den Bachelor nicht mehr als Regelabschluss zu machen, müsse nicht per Gesetz durchgesetzt werden, so Bauer. Es müssten Zugangskriterien für einen Masterstudiengang benannt werden, sonst resultiere daraus ein „unglaublich hoher Numerus clausus“.    
CDU und FDP lehnten den Entwurf ab. „Wenn alle, unabhängig von der Leistung, einfach weitermachen dürften, dann wäre das Gleichmacherei“, kritisierte der FDP-Abgeordnete Dietmar Bachmann. „Wir wehren uns gegen Gleichmacherei“.  
Der CDU-Abgeordnete Klaus Schüle befürchtete eine „Abwertung des Bachelors“. Er sehe außerdem keinen Grund „von einem erfolgreichen System abzuweichen.“ Zudem machten rund ein Drittel aller Bachelor-Absolventen ihren Master erst, wenn sie bereits berufstätig seien.    

Quelle/Autor: jer

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2. und 3. Februar