Lebensarbeitszeit für Beamte wird verlängert
Stuttgart. Wie die Angestellten in der freien Wirtschaft müssen auch die Beamten des Landes künftig länger arbeiten. Mit den Stimmen der Regierungskoalition aus CDU und FDP hat der Landtag heute in Stuttgart die Reform des öffentlichen Dienstrechts verabschiedet. Damit steigt die Regelaltersgrenze bis zum Jahre 2029 schrittweise von 65 auf 67 Jahre.
Darüber hinaus wird eine freiwillige Längerarbeit eingeführt. Die Sonderaltersgrenze für Beamte im Polizei- und Justizvollzugsdienst sowie im Einsatzdienst der Feuerwehr wird auf 62 Jahre (bisher 60) angehoben. Die Pensionsgrenze der Bürgermeister und Landräte beträgt 68 Jahre. Mit dem Gesetz wird auch der einfache Dienst abgeschafft; künftig gibt es bloß noch den mittleren, gehobenen und höheren Verwaltungsdienst.
Nach Ansicht von Innenminister Heribert Rech (CDU) wird die Verwaltung durch das Gesetz effektiver und leistungsfähiger. Die Reform mache den öffentlichen Dienst „fit für die Herausforderungen der Zukunft“. Baden-Württemberg verfüge über eine leistungsfähige, verlässliche und moderne Verwaltung, urteilte Rech. Der Minister lehnte die von SPD und Grünen geforderte Beibehaltung der bisherigen Sonderaltersgrenze ab: „Ein völliger Verzicht wäre ungerecht."
Kritik ernteten die Christdemokraten ausgerechnet von ihrem Koalitionspartner FDP. „In manchen Dingen bleiben Konservative eben rückwärtsgewandt“, sagte Hagen Kluck (FDP) über die Haltung der CDU, im Dienstrecht gleichgeschlechtliche und gemischtgeschlechtliche Partnerschaften gleichzustellen. Einzelne Liberale enthielten sich deshalb der Stimme bei einem entsprechenden Änderungsantrag.
Für die SPD kritisierte Rainer Stickelberger, dass der Einfluss der Mitarbeiter im Landespersonalvertretungsrecht „massiv abgebaut“ werde; die Regierung dürfe die Beamten nicht zu „unmündigen Befehlsempfängern degradieren“. Dagegen lobte er die neuen Beförderungsmöglichkeiten sowie die Mitnahme von Pensionsansprüchen bei einem Wechsel in die freie Wirtschaft.
Thomas Oelmayer (Grüne) vermisste „zielgerichtete Veränderungen“ wie die Leistungsbesoldung oder eine Durchlässigkeit der Laufbahnen. Außerdem hätte er sich gewünscht, dass die Debatte über dieses Mammutgesetz „transparenter und prominenter“ geführt worden wäre. Die Opposition scheiterte mit zahlreichen.
Nach Berechnungen der Regierung spart das Land durch die Verlängerung der Lebensarbeitszeit bis 2029 rund 1,62 Milliarden Euro. Die Kürzung der Anrechnung von Ausbildungszeiten auf die Versorgung bringt Einsparungen von 12,5 Millionen Euro jährlich; insgesamt spart das Land jährlich 74,25 Millionen Euro.
Das 1109 Seiten starke Gesetz geht auf die Föderalismusreform I zurück, mit der den Ländern die Zuständigkeit fürs Dienstrecht übertragen wurde.