Landtagswahlrecht geändert
Stuttgart. Zum Abschluss der heutigen Parlamentssitzung hat der Landtag das Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes einstimmig verabschiedet. Mit dem Entwurf von Innenminister Heribert Rech (CDU) sollen verfahrenstechnische Bestimmungen mit dem geänderten Bundestags-, Europa- und Kommunalwahlrecht harmonisiert werden. Außerdem sollen bei der repräsentativen Wahlstatistik die Briefwähler einbezogen und die Bildung von sechs (bisher fünf) Geburtsjahresgruppen ermöglicht werden. „Es geht um Harmonisierung und Bürokratieabbau“, begründete der Minister die Neuregelung.
Nach Angaben von Rech soll auf die Bekanntmachung der Bestellung des Landeswahlausschusses und der Kreiswahlausschüsse künftig verzichtet werden. Außerdem entfällt die Obergrenze der maximal zu berufenden Beisitzer der Wahlvorstände; die Berufung von Gemeinde-Bediensteten zu Mitgliedern der Wahlvorständen soll erleichtert werden. Wahlscheine können künftig auf Antrag ohne Angabe von Hinderungsgründen erteilt werden. Bei der Briefwahl wird der bisherige „Wahlumschlag“ künftig als „Stimmzettelumschlag“ bezeichnet. Einzelbewerber erhalten künftig eine Kostenerstattung je gültiger Stimme von 3,50 Euro (statt 2,05 Euro).