Landtag novelliert gemeindehaushaltsrechtliche Vorschriften
Stuttgart. Der Landtag hat am Mittwoch einige gemeindehausrechtliche Vorschriften novelliert. Einstimmig votierte das Parlament für das Gesetz, mit dem die Ergebnisse der Evaluierung des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens, der sogenannten Doppik, in das Landesrecht umgesetzt werden.
Außerdem wird die Aufgabenerfüllung der von den Gemeinden untergebrachten staatlichen Notariate gesichert. Innenminister Reinhold Gall (SPD) sprach von einem Gesetz „aus der Praxis für die Praxis“ und bezog sich damit auf die knapp 50 Vorschläge zu gesetzlichen Regelungen und beinahe 170 Vorschlägen zu Vorschriften der Gemeindehaushaltsverordnung. Es sei der Wunsch der Kommunen gewesen, das Gesetz zu ändern, mit dem „völliges Einvernehmen“ mit allen Beteiligten erreicht worden sei. Gerade für kleinere Kommunen bringe es Vereinfachungen.
Gall: 146. Sitzung des 15. Landtags war ein gelungener Tag
Angesichts der fünf – von sechs – aus seinem Ministerium in zweiter Lesung einstimmig verabschiedeten Gesetze in der 146. Sitzung des 15. Landtags von Baden-Württemberg freute sich Gall über „einen gelungenen Tag“ im Parlament, den er abends mit einem Glühwein feiern wolle. „Wahrscheinlich hat die CDU-Fraktion überall zugestimmt, weil sie heute Abend Weihnachtsfeier hat“, stimmte auch Landtags-Vizepräsident Wolfgang Drexler (SPD) in die Feierlaune ein.
Durch die Gesetzesänderung gibt es folgende Änderungen: Innere Darlehen aus Mitteln, die für Rückstellungen für die Stilllegung und Nachsorge von Abfalldeponien erwirtschaftet werden, können künftig unter bestimmten Voraussetzungen durch Kredite von Dritten abgelöst werden. Im Gemeindehaushalt können in Zukunft statt Schlüsselprodukte auch andere Schlüsselgrößen mit den zu erbringenden Leistungszielen ausgewiesen werden.
Das Verfahren bei über- und außerplanmäßigen Aufwendungen aufgrund einer erforderlichen Anpassung des Werts von Vermögensgegenständen wird durch einen Verzicht auf eine Zustimmung durch den Gemeinderat vereinfacht. Im Fall einer verzögerten Inanspruchnahme von Verpflichtungsermächtigungen aus dem ersten Jahr einer Haushaltssatzung für zwei Haushaltsjahre wird zur Verfahrensvereinfachung die Bestimmung einer Weitergeltung bis zum Erlass der nächsten Haushaltssatzung ermöglicht. Die überörtliche Prüfung der kommunalen Haushalts- und Wirtschaftsführung wird vereinfacht, indem Rechtsgrundlagen für eine verstärkte Nutzung von Effizienzpotenzialen der maschinellen Datenverarbeitung geschaffen werden, mit der auch manuelle Datenübertragungsfehler vermieden werden können.
CDU kritisiert „scheibchenweise“ Novellierung kommunaler Haushalte
In der Debatte monierte Manfred Hollenbach (CDU), dass die grün-rote Landesregierung bereits die dritte Novellierung in Bezug auf die kommunalen Haushalte und damit in kurzer Zeit „scheibchenweise“ vorlege. Er begrüßte, das Grüne und SPD, entgegen ihrer Wahlprogramme 2011, für die Kommunen das Wahlrecht zwischen Doppik und Kameralistik nicht eingeführt haben.
Die Regierungsfraktionen würden mit diesem Gesetz ihre „kommunalfreundliche Politik“ fortsetzen, betonte Andreas Schwarz (Grüne). Er bewertete die „vielen Anregungen“ aus den Kommunen als positiv. Die Novellierung bringe Flexibilisierungen und Klarstellungen.
Auch Walter Heiler (SPD) wies darauf hin, dass die kommunalen Landesverbände mit den Gesetzesänderungen einverstanden sind. „Das Gesetz ist praxisgerecht“, würdigte der Oberbürgermeister von Waghäusel die Vorlage, die eigentlich „trockener Stoff“ sei. Ulrich Goll (FDP) sprach von „keiner unvernünftigen Regelung“, weshalb auch die FDP zustimmte.