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Landtag mit großer Mehrheit für Corona-Sonderzahlung für Beamte, Richter und Azubis
STUTTGART. Der Landtag hat mit großer Mehrheit die in der Tarifeinigung vom 29. November 2021 vereinbarte Corona-Sonderzahlung auf die Beamtenschaft in Baden-Württemberg übertragen. Wie Finanzstaatssekretärin Gisela Splett (Grüne) erläuterte, erhalten damit alle aktiven Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter einmalig 1300 Euro sowie Auszubildende 650 Euro. Auch Menschen, die in Teilzeit arbeiteten, hätten einen Anspruch nach ihrer Teilzeitquote. Außerdem sei die Zahlung steuerfrei und fristgerecht bereits ausbezahlt, nachdem die Landesregierung direkt nach der Tarifeinigung veranlasst habe, die technischen Voraussetzungen für eine rechtzeitige Auszahlung zu schaffen. Die Mehrausgaben für das Land bezifferte Splett auf einmalig 240 Millionen Euro.
„Mit dem vorliegenden Gesetz würdigen wir den Einsatz während der Pandemie“, sagte Peter Seimer (Grüne) und lobte die Eins-zu-Eins-Übertragung des Tarifergebnisses auch grundsätzlich. Damit werde sichergestellt, dass der öffentliche Dienst weiterhin attraktiv und konkurrenzfähig bleibe. Für den CDU-Finanzexperten Tobias Wald ist die Sonderzahlung „eine Entschädigung für die Mehrbelastung durch die Corona-Pandemie“. Die leistungsgerechte Besoldung insgesamt sei ein wichtiger Teilaspekt bei der Wertschätzung gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Baden-Württemberg. „Sie stellt das Fundament zwischen unserem Staat sowie den Beamtinnen und Beamten in unserem Land dar“, sagte Wald.
„Sonderzahlung gut und angebracht“
Wie alle Redner dankte auch Nicolas Fink (SPD) allen Beschäftigten. Die Sonderzahlung sei „gut, richtig und angebracht“. Seine Fraktion stehe für einen aktiven, starken Staat, der wiederum sei darauf angewiesen, „dass wir Beschäftigte haben, die auf der einen Seite mit hoher Motivation, aber auch mit hoher Kompetenz für die Menschen in diesem Land da sind“. Es brauche aber auch eine kontinuierlich gute Bezahlung und gute Rahmenbedingungen: „Dazu zählt das Lebensarbeitszeitkonto, dazu zählt die Frage, wie wir mit der Wochenarbeitszeit umgehen, und dazu zählt auch die Frage, wie wir Homeoffice ermöglichen und Beschäftigte im Homeoffice ausstatten.“
Stephen Brauer (FDP) bemängelte den Ausschluss der Pensionärinnen und Pensionäre. Was zunächst nachvollziehbar klinge, weil diese ja in der Pandemie nicht aktiv beschäftigt gewesen seien, „wird bei genauerer Betrachtung ungerecht“. Die Sonderzahlung komme nicht auf eine Lohnerhöhung oben drauf, sondern ersetze sie. Durch die Nicht-Übertragung des Tarifabschlusses auf die Versorgungsempfänger bedeute dies für sie eine 14-monatige Nullrunde, „und das angesichts der aktuellen Inflationsraten“. Brauer kritisierte zudem die Vorschläge von Ministerpräsident Winfried Kretschmann zur Teilzeitbeschäftigung als „gelinde gesagt eine Frechheit gegenüber den Lehrerinnen und Lehrern“. Es passe nicht zusammen, auf der einen Seite eine Coronaprämie wegen besonderer Belastungen auszuzahlen und auf der anderen Seite mehr Einsatz und eine Aufstockung des Deputats zu fordern.
Die AfD-Fraktion verlangt nach einer anderen, einer „gerechten und ausgewogenen Lösung“, so Emil Sänze, „die den durch die Pandemie stark Betroffenen Rechnung trägt“. Der unausgewogene Gesetzentwurf der Landesregierung dagegen sei nicht dazu geeignet, „unsere Gesellschaft zusammenzuführen, sondern weil er die Bevölkerung nur noch weiter spaltet“.
Quelle/Autor: Brigitte Johanna Henkel-Waidhofer