Landtag macht Weg zu automatisierten Datenabruf frei
Stuttgart. Mit dem Gesetz zur Ausführung des Bundesmeldegesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften hat der Stuttgarter Landtag am Mittwoch den Weg zum automatisierten Datenabruf frei gemacht. Alle Fraktionen stimmten dem Gesetzentwurf von Innenminister Reinhold Gall (SPD) zu.
Im Ergebnis erhalten die Sicherheitsbehörden des Bundes mit dem zum 1. November in Kraft tretenden neuen Bundesmeldegesetzes sowie der Länder mit den jetzt beschlossenen landesrechtlichen Regelungen weiter reichende Möglichkeiten, um mittels eines zentralen Meldeportals auf wichtige Informationen zurückzugreifen. „Die landesrechtlichen Spielräume nutzen wir hiermit aus“, sagte Gall, der im Gesetz auch „mehr Datenschutz-Sicherheit als bisher“ sieht.
Der Innenminister erklärte, bereits seit 2007 werde von Kommunen in eigener Verantwortung ein Meldeportal betrieben; 44 Gemeinden hatten sich zunächst nicht daran beteiligt. Aktueller Handlungsbedarf bestehe noch bei neun Kommunen, berichtete Gall. Er sei optimistisch, dass sich letztlich alle Kommunen im Südwesten beteiligen. Denn es sei unstrittig, den Sicherheitsbehörden einen Zugang zu Informationen einzuräumen. Es gebe auch keine unlösbaren technischen Probleme. Zudem profitierten Bürger von einem besseren Informationszugang; so müssten beispielsweise Meldescheine nicht mehr komplett ausgefüllt werden, sondern nur noch vorausgefüllte Formulare unterschreiben. Dadurch würden Ummeldungen vereinfacht und beschleunigt.
Anregungen des Datenschutzes aufgegriffen
Das Bundesmeldegesetz war notwendig geworden, nachdem im Zuge der Föderalismusreform die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz für das Meldewesen dem Bund übertragen wurde. Am 3. Mai 2013 hatte der Bundestag das neue Gesetz zur erstmaligen bundeseinheitlichen Regelung (BMG) verabschiedet.
In der Debatte erklärte der CDU-Abgeordnete Matthias Pröfrock, die Ausführungsbestimmungen würden der alten, bewährten Rechtslage in Baden-Württemberg entsprechen. Alexander Salomon (Grüne) verwies darauf, dass die Anregung des Landesbeauftragten für den Datenschutz hinsichtlich der programmtechnischen Trennung von Melderegisterdaten aufgegriffen worden sei. Im Ergebnis werden die Informationen auf mehrere Datenbanken verteilt, wodurch die Sicherheit des Zugriffs verbessert wird.
Landesspezifische Regelung notwendig
Thomas Funk (SPD) erläuterte die Hintergründe des Gesetzes, das zu Regierungszeiten von Schwarz-Gelb in Berlin beschlossen worden war. Bei der Abstimmung am 3. Mai 2013 während einer Fußballübertragung im Fernsehen seien nur 26 Abgeordnete im Bundestag anwesend gewesen. Deshalb sei es dem Bundesrat zu verdanken, „dass heute die Novellierung stattfindet“. Auch Ulrich Goll (FDP) und seine Liberalen waren mit der neuen Regelung einverstanden.
Landesspezifische Regelungen sind beim automatisierten Abruf von Meldedaten notwendig. In Baden-Württemberg wird bereits seit dem 1. Januar 2007 die zentrale Online-Plattform „dvv Meldeportal“ im Auftrag der Kommunen vom Zweckverband Kommunale Informationsverarbeitung Baden-Franken (KIVBF) betrieben. Diese Möglichkeit des automatisierten Datenabrufs für öffentliche Stellen und optional auch Private habe sich bewährt und soll daher fortgesetzt werden, heißt es aus dem Innenministerium.