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Landtag debattiert über Schutz von Whistleblowern
Stuttgart. Bei der ersten Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung zur Umsetzung der EU-Richtlinie und des Bundesgesetzes zum Hinweisgeberschutz auf die kommunale Ebene signalisierten fast alle Fraktionen grundsätzliche Zustimmung – mit Einschränkungen der FDP. Nur die AfD sprach sich grundsätzlich dagegen aus. Emil Sänze wetterte gegen Denunzianten und die EU. Julia Goll (FDP) forderte die Einbeziehung des Normenkontrollrats. Zur weiteren Beratung wurde der Gesetzentwurf zum Schutz der sogenannten Whistleblower an den Innenausschuss überwiesen.
Thomas Blenke (CDU), Staatssekretär im Innenministerium, erläuterte den Gesetzentwurf. Als wichtigen Baustein bezeichnete er die neu eingeführte Pflicht für Arbeitgeber, interne Meldekanäle für entsprechende Meldungen der Beschäftigten einzurichten und zu betreiben. Nach dem Bundesgesetz haben alle privaten und öffentlichen Arbeitgeber mit mindestens 50 Beschäftigten eine interne Meldestelle einzurichten, an die sich die Beschäftigten wenden können.
Das Gesetz gilt für Gemeinden und Landkreise, aber auch für Zweckverbände, Gemeindeverwaltungsverbände, selbstständige Kommunalanstalten und für mehrheitlich kommunal getragene Unternehmen in Privatrechtsform. Gemeinden mit weniger als 10 000 Einwohnern sind von der Verpflichtung ausgenommen. Das gilt für 840 der 1101 Kommunen im Land. Die Ausnahme gilt auch für kommunale Arbeitgeber mit weniger als 50 Beschäftigten. Es gibt für diese Fälle externe Meldestellen. Mehrere Gemeinden können sich auch zusammenschließen.