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Landtag beschließt Karenzregelung für Regierungsmitglieder
STUTTGART. Mit den Stimmen von Grünen und CDU hat der Landtag eine Karenzregelung für Regierungsmitglieder beschlossen, um deren Umgang mit im Amt gewonnenem Wissen nach dem Ausscheiden zu regeln. „Wir folgen dem, was wir im Koalitionsvertrag versprochen haben“, sagte Andreas Deuschle (CDU), „die Koalition hält Wort, diese Landesregierung handelt.“ SPD und FDP halten die Vorgaben dagegen für nicht weitgehend genug. Die AfD kritisierte, dass die sogenannte Versicherungslücke auch für Regierungsmitglieder, die weniger als fünf Jahr im Amt waren, geschlossen wird. „Sie haben die gute Gelegenheit genutzt“, so Anton Baron, „um für Ihresgleichen den Steuersäckel anzuzapfen.“
Die Regierungsfraktionen wollen, wie es im Gesetz heißt, „einer Beeinträchtigung des Vertrauens der Allgemeinheit in die Integrität“ von Ministern und Staatssekretären entgegenwirken, zugleich aber den Wechsel aus der Politik in eine andere Tätigkeit ermöglichen. Die sei aber nur inkonsequent verwirklicht worden, so Nico Weinmann (FDP), es fehle ein Regelbeispiel, „welches statuiert, dass insbesondere dann von einer Interessenkollision auszugehen ist, wenn die betroffene Person gerade in ihrem ehemaligen Ressort einer neuen Beschäftigung nachgehen will“. Gerade dies habe im herausgehobenen Fall des Wechsels des grünen Umweltministers, „der in der Öffentlichkeit für Irritationen sorgt“. Franz Untersteller berät den Mannheimer Energieversorger MVV. Die FDP-Fraktion hätte es auch „begrüßt, wenn das beratende Gremium nicht von der Landesregierung ernannt, sondern vom Landtag gewählt würde“.
„Gesetzentwurf bleibt Papiertiger“
Boris Weirauch (SPD) monierte, dass es nach dem Willen der Landesregierung ein ausscheidendes Regierungsmitglied unmittelbar eine Beschäftigung in einem Bereich aufnimmt, für das es in der Regierung fachlich zuständig war. „Also exakt die Konstellation, in der während der Regierungstätigkeit erlangtes Insiderwissen im Anschluss zu Geld gemacht werden kann“, so der Mannheimer Abgeordnete, „ein Schelm, wer Böses dabei denkt.“ Auf diese Weise bleibe der Gesetzentwurf ein Papiertiger.
„Wie Sie das sagen können, ist mir schleierhaft“, konterte Staatssekretär Florian Hassler (Grüne). Die Vorstellungen von SPD und FDP liefen auf ein pauschales Beschäftigungsverbot hinaus, die getroffene Regelung dagegen auf eine Einzelfallprüfung: „Ihr Vorschlag würde dazu führen, dass Fachwissen ausgebremst und die Berufsfreiheit eingeschränkt wird. Wir setzen ein externes dreiköpfiges Gremium ein, das sich mit jedem Fall befasst.“
Nachversicherung beschlossen
Thomas Hentschel (Grüne) sprach von einem wichtigen Baustein. Im Zentrum des Entwurfs, das Vertrauen der Menschen im Land in die Integrität von Politik zu stärken. Es gelte aber auch, dass nicht jede Tätigkeit, die ein Minister später in fachlicher und thematischer Nähe ausübe, automatisch den Interessen des Landes widerspreche.
Ebenfalls beschlossen wurde für Regierungsmitglieder in Baden-Württemberg, die die Mindestamtszeit von fünf Jahren nicht erreichen, analog zum Bund und einigen Ländern eine Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung vorzunehmen. Jeder Selbstständiger müsse die Lasten selber tragen, so Baron, „und wenn ein Minister wie der Innenminister kein Mandat bekommen hat, muss er gegebenenfalls selber entscheiden, ob er sich versichert oder nicht“. Regierungsmitglieder seien doch „Besser- oder Bestverdiener“. Mit der Schließung der Nachversicherungslücke würden „die Kasten der Reichen und Mächtigen mit Sonderrechten versorgt“.
Quelle/Autor: Rainer Lang