Landtag berät über Bürgerbeauftragten
Stuttgart. Bekommt Baden-Württemberg einen neuen Bürgerbeauftragten, der sich dann um Beschwerden über Behörden wie die Polizei kümmern kann? Über den Gesetzenturf von Grünen und SPD diskutiert am Donnerstag der Landtag in erster Lesung.
Ähnlich wie in Rheinland-Pfalz sollen sich Bürger, die Probleme mit Landesbehörden haben, direkt an den Beauftragten und sein Team wenden können. Der Beauftragte soll beim Landtag angegliedert und für acht Jahre gewählt werden. Grün-Rot legte einen Gesetzentwurf vor.
Der Beauftragte und sein dreiköpfiges Team soll für Beschwerden der Bürger über die Polizei zuständig sein. Er soll sich aber auch um polizeiinterne Streitigkeiten kümmern – etwa, wenn ein Polizist Probleme mit seinem Vorgesetzten hat.
In weiteren Debatten befasst sich der Landtag mit neuen Spielräumen für Kunst und Kultur, der Sportförderung, der Änderung des Bauberufsrecht sowie der Änderung des Landeskrebsregisters.