Landschaftserhaltung und Mindestlohn
Stuttgart. Themenmangel bei der Regierungsbefragung: Am Mittwoch ging es im Landtag beim traditionellen Tagesordnungspunkt nach der Mittagspause nur um zwei Bereiche: Der Bürokratieabbau in Zusammenhang mit dem Mindestlohn sowie die Installierung von Landschaftserhaltungsverbände in den Landkreisen.
Nach Ansicht von Finanzstaatssekretär Peter Hofelich (SPD) ist es ein Ziel der grün-roten Landesregierung, den Bürokratieaufwand für Unternehmen „weiterhin gering zu halten“. Deshalb würden auch Einwände und Vorschläge auf diesem Gebiet gehört, erklärte Hofelich.
Streit um Aufzeichnungspflicht wegen Mindestlohn
Die Frage von Klaus Herrmann (CDU) bezog sich auf die Aufzeichnungspflicht im Zusammenhang mit dem seit 1. Januar in Deutschland geltenden gesetzlichen Mindestlohn. Vor allem die gastronomischen Einrichtungen sowie kleine Betriebe seien davon betroffen. Hermann wollte wissen, ob Grün-Rot die Auffassung der SPD-Generalsekretärin Yasmin Fahimi teile, die Arbeitgebern vorwarf, "absurde Argumente" vorzubringen und hierzu gesagt hatte: "Wer es als Arbeitsgeber nicht schafft, einen Stundenzettel ordentlich auszufüllen, ist entweder ein Gauner – oder schlichtweg zu doof."
Hofelich verwies auf ein Schreiben von Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid (SPD) an Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD), in dem er um Unterstützung des Bundes für kleine Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten bei der Anschaffung technischer Geräte zur Erfassung der Arbeitszeiten bat. Gerade der Hotel- und Gaststättenverband hatte über eine erhebliche Mehrbelastung durch die Dokumentation der Arbeitszeiten geklagt.
Der Mindestlohn sei ein Erfolg, sagte Hofelich. Inzwischen gebe es schon eine Sonderregelung für Schausteller. Der Staatssekretär erwartet, dass demnächst vom Bund eine Zwischenbilanz gezogen werde und danach Änderungen möglich seien. Falls Veränderungsbedarf bestehe, sei dieser diskussionswürdig. Allerdings gelte dies nicht für die Regelung der Arbeitszeiten, erklärte Hofelich.
Debatte um Landschaftserhaltungsverbände
Sind die von Grün-Rot seit dem Regierungswechsel 2011 in Baden-Württemberg eingeführten Landschaftserhaltungsverbände (LEV) ein Gewinn? Über diese Frage stritten die Regierungsfraktionen und die Opposition. Markus Rösler (Grüne) bezeichnete diese als „bundesweite Erfolgsgeschichte“ und wollte von Agrarminister Alexander Bonde (Grüne) wissen, wie die aktuelle Lage im Südwesten ist. Bonde berichtete, am Donnerstag würde in Hohenlohe der 30. Verband gegründet; 2011 seien nur sechs Verbände vorhanden gewesen.
Der Minister sieht die LEV als wichtige Dienstleister im Naturschutz und in der Landschaftspflege, die sich um Erhaltung und Weiterentwicklung der Kulturlandschaft kümmern. Sie sind paritätisch mit Vertretern der Landkreise, Kommunen, des Naturschutzes und der Landwirte besetzt. Bedürfnisse von Naturschutz, Kommunen und Landwirtschaft sollen in den LEV zusammengeführt werden. Das Land fördert die Vereine mit 1,5 Stellen für die Geschäftsführung, die Landkreise steuern 0,5 Stellen dazu bei. Klaus Herrmann (CDU) wies darauf hin, dass es auch Landwirte gebe, die nichts von den LEV halten.