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Landesrichtergesetz: SPD und FDP wollen überparteilichen Entwurf
STUTTGART. In erster Lesung hat der Landtag nun den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Landesrichter- und -saatsanwaltsgesetzes beraten. Das Bundesverwaltungsgericht hatte die Vorgabe gemacht. Änderungswünsche kamen von SPD und FDP, die den Vorschlag machten, einen überparteilichen Entwurf zu erarbeiten. Justizministerin Marion Gentges (CDU) erläuterte, dass das Beurteilungswesen bisher nur in einer Verwaltungsvorschrift genau ausgestaltet sei. Weil das nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nicht mehr ausreiche, schlägt sie den Erlass einer Rechtsverordnung vor. Inhaltlich ergeben sich laut Gentges dadurch keine Änderungen.
Thomas Hentschel (Grüne) betonte, dass die Regierung die Gelegenheit nutze, die Transparenz des Beurteilungsverfahrens durch Bekanntgabepflichten zu erhöhen und die Möglichkeit einer Besprechung mit dem Beurteilenden einzuführen. Außerdem hofft er, dass es mit der Änderung auch möglich ist, den Frauenanteil in Führungspositionen der Justiz zu erhöhen.
CDU: uneingeschränkte Zustimmung
Guido Wolf (CDU) signalisierte uneingeschränkte Zustimmung. Denn es gehe eigentlich nur darum, dass etwas, was bisher geübte Praxis war, sich dadurch verändere, dass das Bundesverwaltungsgericht neue Kriterien definiert hat und eine gesetzliche Grundlage einfordert.
Für Sascha Binder (SPD) hat dieser Gesetzentwurf gerade in diesen Zeiten, in denen Besetzungen in der Justiz infrage stehen, in denen die Justizministerin gegen den Präsidialrat klagt und unterschiedliche Auffassungen über Beurteilungen und Besetzungsvorschläge herrschen, eine besondere Brisanz und Aktualität. Deshalb machte er vor dem Hintergrund von Änderungswünschen das Angebot, gemeinsam mit der FDP-Fraktion, der grünen Fraktion und der CDU-Fraktion die Arbeit von der Regierung zu übernehmen und in einem eigenen Gesetz klarzustellen, wie wir uns Beurteilungen vorstellen, mit dem Schwerpunkt bei den Fragen, wie mit Teilzeit oder mit anderen Lebensumständen umzugehen sei.
Offene Fragen fraktionsübergreifend klären
Nico Weinmann (FDP) begrüßte den Gesetzentwurf insgesamt und schloss sich dem Vorschlag der SPD an. Aus seiner Sicht sollten offene Fragen fraktionsübergreifend geklärt werden. Dazu gehöre die relevante Frage, ob und in wie weit der Wesentlichkeitsgrundsatz betroffen ist, also dass die wesentlichen und für das Beurteilungswesen relevanten Punkte eben nicht in einer Rechtsverordnung, sondern in einem Gesetz geregelt werden müssen.
Anton Baron (AfD) glaubt, dass der Gesetzentwurf an der fragwürdigen Verquickung von Politik und Beförderung nichts ändern werde. Allerdings hat für ihn das Gesamtthema Beurteilungen, wie dies schon erwähnt worden ist, im Zuge der Renner-Affäre unvermutet eine brisante Aktualität gewonnen. Kritisch sieht Baron, dass praktisch kein Vorschlag der beteiligten Fachverbände bei der Formulierung des Gesetzentwurfs auf Gegenliebe beim Justizministerium stieß. Sie seien alle samt und sonders abgebügelt worden.
Quelle/Autor: Rainer Lang