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Landesregierung fördert Digitalisierung des Verfassungsgerichtshofs
Stuttgart. Bei der ersten Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung zur Änderung des Verfassungsgerichtshofsgesetzes haben alle Fraktionen Zustimmung signalisiert. Zur weiteren Beratung wurde der Entwurf an den Ständigen Ausschuss überwiesen.
Staatsminister Florian Stegmann (Grüne) hatte in seiner Einführung darauf hingewiesen, dass schon zahlreiche Gerichte und Staatsanwaltschaften in Baden-Württemberg mit der elektronischen Verfahrensakte ausgestattet sind. Zudem besteht bei den Justizbehörden bereits die Möglichkeit, Klagen und andere Dokumente elektronisch einzureichen. Weil der Verfassungsgerichtshof eine gewisse Sonderstellung einnimmt, ist das bislang nicht so. Das solle jedoch nicht so bleiben und das Gericht sollte nicht weiter ein Außenseiter sein.
Laut Stegmann ist es das Anliegen der Landesregierung, die elektronische Verfahrensakte so schnell wie möglich einzuführen und den elektronischen Rechtsverkehr für Rechtsuchende zu ermöglichen. „Konkret wollen wir mit dem Gesetzentwurf die schon bestehenden bundes- und landesrechtlichen Vorschriften für den Verfassungsgerichtshof übernehmen“, sagte er. Diese regeln schon die elektronische Aktenführung und den elektronischen Rechtsverkehr für die Verwaltungsgerichtsbarkeit. Es werden also keine neuen Regelungen, die weitere Bürokratie auslösen, eingeführt, wie Stegmann erläuterte.
Digitalisierung des Verfassungsgerichtshofs
Daniela Evers von den Grünen betonte, dass der Verfassungsgerichtshof gleich zweimal gestärkt worden sei. Erstens durch eine Wahl und zweitens durch den Gesetzentwurf, wodurch die Arbeit für die Mitglieder des Gerichts erleichtert werden soll. Arnulf Freiherr von Eyb von der CDU betonte, dass das Gericht ins digitale Zeitalter überführt werde. Für Jonas Weber (SPD) ist es auch gut, „wenn wir dort nach 70 oder nach 75 Jahren auch ein bisschen Modernität hineinbringen und damit den Rechtsverkehr weiterentwickeln“. Auf dieser Basis sei eine klare, pragmatische Lösung gefunden worden.
„Wenn wir also die Digitalisierung der Justiz umfassend sehen wollen, wenn wir die Bürgerfreundlichkeit insbesondere bei Eingaben fördern wollen, wenn wir Medienbrüche beispielsweise auch bei der Vorlage von Gerichtsakten vermeiden wollen, dann ist es notwendig, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen“ erläuterte Nico Weinmann. Genau dies geschehe mit dem vorliegenden Gesetz. Auch Rüdiger Klos (AfD) stimmt dem vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung, der sich im Wesentlichen allein auf die Digitalisierung bezieht, zu. Die Einwendungen, die von den Verbänden und vom Anwaltsverband gekommen sind, seien berücksichtigt worden.