Landesrechtliche Vorschrifen dem Bundesrecht angeglichen
Stuttgart. Der Landtag hat weitere landesrechtliche Vorschriften an Bundesrecht angepasst. Ohne Aussprache verabschiedete das Parlament einstimmig in zweiter Lesung das „Gesetz zur Anpassung landesrechtlicher Vorschriften an Bundesrecht im Bereich der Justiz“. Aus der Begründung des Justizministeriums geht hervor, dass so Änderungen des Bundesrechts Rechnung getragen wird: betroffen davon sind die Regelung der funktionellen Zuständigkeit für die Prüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei der Bewilligung von Prozesskostenhilfe sowie die Verfahrungskostenhilfe.
Zudem würden über bundesgesetzliche Vorgaben hinausgehende landesrechtliche Regelungen zur Erbenermittlung an die Rechtslage im übrigen Bundesgebiet angeglichen. Eine Verordnung wurde aufgehoben, die durch Bundesrecht gegenstandslos geworden ist; sie betraf die Sozialgerichtsbarkeit.
Bereits vor einigen Wochen hatte der Landtag das Landesjustizkostengesetz geändert, nachdem der Bund das Kostenrechts modernisiert hatte.