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Landesbürgschaften: Opposition sieht Parlamentsrechte in Gefahr
STUTTGART. Erik Schweickert (FDP) fühlt sich überrumpelt durch den von Ministerin Nicole Hoffmeister-Kraut vorgelegten Plan. Sie will bei Bürgschaften des Landes für baden-württembergische Unternehmen die Zuständigkeitsgrenze für die Beteiligung des Wirtschaftsausschusses von fünf auf 15 Millionen heraufzusetzen. Der coronabedingte Ausnahmefall der Obergrenze von 20 Millionen Euro ohne Parlamentsbeteiligung läuft in Kürze aus.
Nach Schweikerts Ansicht sollte der Landtag nicht freiwillig auf seine Kontrollrechte verzichten. Das hält er nicht für verfassungsgemäß. „So geht man mit dem Parlament nicht um“, fügte er hinzu. Das Vorab-Vetorecht werde gegen eine nachträgliche Information getauscht. Als Kompromiss hatte der Liberale eine Erhöhung der Zuständigkeitsgrenze auf zehn Millionen Euro vorgeschlagen.
Negativbeispiel Expo-Pavillon
Auch Boris Weirauch von der SPD fühlte sich durch das Vorgehen des Ministeriums düpiert und erklärte an den Kollegen Felix Herkens (Grüne) gerichtet, dass der Abbau von Parlamentsrechten nicht mit dem Abbau von Bürokratie begründet werden könne. Weirauch verwahrte sich gegen Herkens indirekt geäußerten Verdacht des Vertrauensbruchs durch Parlamentarier. Kein Unternehmen müsse Sorge tragen, dass der Wirtschaftsausschuss vertrauliche Firmeninformationen weitergebe. Die Mitwirkung des Parlaments hält Weirauch für wichtig, weil das Wirtschaftsministerium mit Steuergeldern nicht sorgsam umgehe. So habe das Land beim Expo-Pavillon 15 Millionen Euro an Steuergeldern „in der Wüste vergraben“.
Auch Rainer Podeswa (AfD) hält die Verdreifachung der Zuständigkeitsgrenze für zu weit gegriffen. Er sieht darin die Mitsprache des Landtags nicht ausreichend berücksichtigt. Dagegen sieht Winfried Mack (CDU) die Rechte des Parlaments durch den Vorschlag des Ministeriums nicht eingeschränkt. Auch bei einer nachträglichen Information bleibe die Kontrollfunktion des Wirtschaftsausschusses gewahrt.
Obergrenze seit 17 Jahren unverändert
Wie Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) verwiesen Abgeordnete der Regierungsfraktionen darauf, dass eine Erhöhung der Zuständigkeitsgrenze angesichts steigender Preise geboten sei. Die Fünf-Millionen-Grenze sei 17 Jahre lang nicht verändert worden. Die Ministerin betonte, dass das Land in den vergangenen zwei Jahren 13 Bürgschaften übernommen habe, die über fünf Millionen Euro lagen. Für sie „spielen Bürgschaften eine wesentliche Rolle bei der Unterstützung von Unternehmen, die bei der Kreditvergabe durch Banken an Grenzen stoßen“.
Quelle/Autor: Rainer Lang