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Debatten im Landtag

Landesblindengeld wird nicht erhöht

Blinde Menschen in Baden-Württemberg werden aus dem Landesetat keine zusätzliche Finanzhilfe erhalten. Eine Erhöhung und Dynamisierung sei nicht mehr zeitgemäß, erklärte Ute Leidig (Grüne), die Staatssekretärin im Sozialministerium, in der Fragestunde des Landtags. 

Beim Landesblindengeld handle es sich um eine steuerfinanzierte Sozialleistung, die pauschal ausgezahlt werde.

dpa/dpaweb/Patrick Lux)

Stuttgart. Blinde Menschen in Baden-Württemberg werden aus dem Landesetat keine zusätzliche Finanzhilfe erhalten. Eine Erhöhung und Dynamisierung sei nicht mehr zeitgemäß, erklärte Ute Leidig (Grüne), die Staatssekretärin im Sozialministerium, in der Fragestunde des Landtags. Der Heilbronner FDP-Abgeordnete Nico Weinmann hatte Details zur Haltung des Sozialministeriums wissen wollen, gerade mit Blick auf die Tatsache, dass das Landesblindengeld, anders als in Bayern zum Beispiel, seit vielen Jahre nicht erhöht worden ist.

Leidig verwies auf das neue Bundesteilhabegesetz, das strukturelle Änderungen und Leistungsverbesserungen mit sich bringe. Eine Erhöhung des Landesblindengeldes oder die Ausweitung des Bezieher-Kreises sei deshalb nicht erforderlich. Außerdem handele es sich um eine steuerfinanzierte Sozialleistung, um einen Pauschalbetrag, den auch „Personen erhalten, bei denen gar kein objektiver Bedarf besteht“. ( bjhw )

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