Debatten im Landtag vom 28. und 29. November 2018

Land will Pflegeangebote vor Ort stärken

Stuttgart. Mit einer Erneuerung des Landespflegegesetzes sollen mehr Möglichkeiten für Pflege vor Ort in Kommunen geschaffen werden. Geplant sind Modellkommunen und Pflegekonferenzen. SPD und FDP wollen eine Anhörung beantragen. Pflegebedürftige im Land sollen künftig in der Nähe ihres Wohnorts betreut werden. Das sieht der Entwurf des Landespflegestrukturgesetzes vor, der am Donnerstag in erster Lesung im […]

Stuttgart. Mit einer Erneuerung des Landespflegegesetzes sollen mehr Möglichkeiten für Pflege vor Ort in Kommunen geschaffen werden. Geplant sind Modellkommunen und Pflegekonferenzen. SPD und FDP wollen eine Anhörung beantragen.
Pflegebedürftige im Land sollen künftig in der Nähe ihres Wohnorts betreut werden. Das sieht der Entwurf des Landespflegestrukturgesetzes vor, der am Donnerstag in erster Lesung im Landtag diskutiert wurde. „Wir schaffen die strukturellen und ordnungspolitischen Rahmenbedingungen, um die Pflege weiterzuentwickeln“, sagte Sozialminister Manfred Lucha (Grüne).
Das Gesetz der Landesregierung erneuert das bestehende Landespflegegesetz aus dem Jahr 1995. Damals gab es im Land nur stationäre Pflegeheime. „Heute ist die Erwartung an Pflegestruktur: lokal, dezentral, in der Umgebung der eigenen Häuslichkeit“, sagte Lucha. 330.000 Menschen nähmen in Baden-Württemberg Pflegeleistungen in Anspruch, nur 92.000 davon in stationären Heimen.

Quartiersnahe Angebote liegen im Fokus

Die Kommunen werden künftig vom Land unterstützt, wenn sie in Quartieren neue Angebote für Pflegebedürftige schaffen. Das Gesetz nennt zum Beispiel aufsuchende Beratung, neue Wohnformen oder Tages- und Kurzzeitpflege. „Das ist der Grundstein für eine zukunftsfähige Pflege im unmittelbaren Umfeld der Menschen“, sagte Sabine Hartmann-Müller (CDU). Kommunen können sich außerdem darum bewerben, „Modellkommune Pflege“ zu werden.
Wenn es nach Lucha geht, soll es egal sein, wer die Pflege eines Menschen wo begonnen hat. Krankenhäuser, Reha-Einrichtungen und Pflegedienste sollen nahtlos miteinander zusammenarbeiten. „Wir garantieren die personelle Betreuungskontinuität, wenn der Pflegeprozess zuhause begonnen hat und an eine andere Institution übertragen und dort fortgesetzt wird“, sagte Lucha.

Kritik an Landespflegeausschuss

Freiwillig kann auf Kommunalebene eine Pflegekonferenz einberufen werden, die prüft, ob das Angebot vor Ort dem Bedarf entspricht. Am Tisch sollen unter anderem Vertreter von Stadt- und Landkreisen, den örtlichen Einrichtungen, der Krankenversicherungen und Ehrenamtliche sitzen.
Am Ende des Jahres müssen die Ergebnisse der Konferenzen in einem Bericht dem Sozialministerium vorgelegt werden. „Was brauchen wir vor Ort? Was ist vorhanden? Welche Angebote müssen wir ausbauen? All das kann durch die Pflegekonferenzen geklärt werden“, sagte Petra Krebs (Grüne).
Die FDP sieht darin einen Interessenskonflikt: „Die Kreise sind als Eigentümer von Pflegestrukturen interessengeleitet“, sagte Jürgen Keck. Außerdem sei nicht klar, in welchem Rahmen das Land die Kommunen unterstützt: „Denken Sie an eine finanzielle Förderung oder was verbirgt sich dahinter?“
Außerdem plant Lucha, einen Landespflegeausschuss einzuführen. Unter anderem sollen Pflegekassen, Ärzte-Vertretungen und Vertreter der Pflegeeinrichtungen dort über „Fragen der Pflegeversicherung“ beraten. Andreas Kenner (SPD) weist darauf hin, dass das bereits möglich sei: „Kommunen können das heute schon machen, Reutlingen und Nagold tun es.“ Auch der Ansatz, Pflege stärker auf Quartiere zu fokussieren, sei „keine Erfindung der Grünen“. „Das Gesetz kommt nicht über Worthülsen hinaus, weil es keine Lösungen anbietet.“ SPD und FDP wollen ein Anhörungsverfahren beantragen.

Quelle/Autor: Christoph Donauer

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28. und 29. November 2018