Land will Hochschulzugang für Meister ermöglichen
Stuttgart. Baden-Württemberg will den Hochschulzugang von beruflich Qualifizierten ermöglichen. Mit der Vorlage des Gesetzes zur Verbesserung des Hochschulzugangs beruflich Qualifizierter und der Hochschulzulassung, das heute im Landtag in erster Lesung beraten wurde, werde Meistern und Gleichgestellten der allgemeine Hochschulzugang ohne Abitur eröffnet, sagte Wissenschaftsminister Peter Frankenberg (CDU).
Gleichzeitig wird auch beruflich Qualifizierten mit erfolgreichem Abschluss einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung und dreijähriger Berufserfahrung ermöglicht, einen fachgebundenen Zugang über eine Eignungsprüfung zu erwerben. Das verpflichtende Beratungsgespräch werde beibehalten, sagte Frankenberg. Nutznießer des neuen Gesetzes könnten zum Beispiel Gesellen, aber auch Rettungssanitäter sein. Für die Eignungsprüfung können die Hochschulen eine Gebühr von 80 Euro verlangen.
Opposition: Entwurf ist nicht mehr als „erfreuliches Etappenziel“
Nach Angaben des Ministers werden Fachhochschulen künftig zu „Hochschulen für angewandte Wissenschaften. Zudem soll eine Beschäftigung von Professoren im Angestelltenverhältnis ermöglicht werden. In das Universitätsklinika-Gesetz wird darüber hinaus eine Regelung aufgenommen, nach der Kooperationen mit Privaten ausgeweitet werden können.
Die Opposition wies auf vermeintliche Schwachstellen des Gesetzentwurfes hin. Mehr als ein „erfreuliches Etappenziel“ sei es nicht, hielt sich die Zustimmung von Rita Haller-Haid (SPD) in Grenzen. Ihr reichen die Inhalte nicht aus; vor allem die Studiengebühren seien kontraproduktiv. Die Regierung sei bei ihrer Initiative von den Industrie- und Handelskammern und den Gewerkschaften „getrieben“ worden – „und von der SPD“, ergänzte der SPD-Fraktionschef Claus Schmiedel. Haller-Haid warb auch für das von der Kultusministerkonferenz ermöglichte Probestudium.
„Mit dem Gesetz vermeiden wir die Diskussionen um die Privatisierung von Universitätskliniken.“
Der CDU-Abgeordnete Klaus Schüle begrüßte den Entwurf als „klares Bekenntnis zur Durchgängigkeit“ im baden-württembergischen Bildungssystem. „Wir trauen unserem Handwerk viel zu“, sagte Schüle und folgerte, nicht die Herkunft, sondern der Wille sei für das Studium entscheidend. Er bewertete es als positiv, dass Uni-Klinika künftig Kooperationen mit privaten Partnern schmieden können.
Theresia Bauer (Grüne) kritisierte, die Regierung habe ein Sammelsurium in ein Gesetz reingepackt. Da habe wohl jemand Kehraus gemacht und den Schreibtisch aufgeräumt, der Entwurf sei ein einziges Durcheinander. Sie warnte davor, eine Aufnahmeprüfung als zusätzliche Hürde ins Gesetz aufzunehmen. Dietmar Bachmann (FDP) begrüßte dagegen, dass durch die Bestimmungen zum Uni-Klinika-Gesetz nun Dritte mit der Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben betraut werden können. „Mit dem Gesetz vermeiden wir die Diskussionen um die Privatisierung von Universitätskliniken.“