Land will Beschaffungskriterien weiter entwickeln
Stuttgart. Die öffentliche Hand in Baden-Württemberg soll das Vergaberecht in der Landesverwaltung weiter entwickeln. Darüber waren sich am Mittwoch in der Debatte im Landtag alle Fraktionen einig. „Wir wollen als Land weiter mit gutem Beispiel vorangehen“, sagte Finanz- und Wirtschaftsstaatssekretär Ingo Rust (SPD). Nicht nur in der Gesellschaft, sondern auch in der Verwaltung habe bei diesem Thema ein Umdenken stattgefunden.
Rust bezifferte den Wert der Beschaffungen öffentlicher Einrichtungen im Südwesten auf jährlich 50 Milliarden Euro. Neben wirtschaftlichen Aspekten seien auch ökologische und soziale Kriterien zu berücksichtigen. Allerdings müsste die Anforderungen transparent sein.
Verordnung zum Beschaffungswesen geplant
Die Grünen-Fraktion hatte die Debatte mit ihrer Anfrage an die Landesregierung beantragt. Der Abgeordnete Andreas Schwarz begründete dies damit, dass eine verantwortliche, faire und ökologisch nachhaltige öffentliche Beschaffung ein wichtiger Baustein bei der Umsetzung globaler Gerechtigkeit sowie beim Umwelt- und Klimaschutz sei. Der Bund habe mit der Modernisierung des Vergaberechts die Möglichkeit für weitergehende soziale und ökologische Aspekte bei der Auftragsvergabe der öffentlichen Hand zugelassen. Deshalb haben einige Bundesländer im Norden Deutschlands, aber auch Rheinland-Pfalz und das Saarland, eigene Vergabegesetze erlassen. In Baden-Württemberg soll im kommenden Jahr eine Verordnung zum Beschaffungswesen erlassen werden.
Nach Ansicht von Schwarz hat das Land mit dem Tariftreuegesetz schon einen richtigen Schritt getan. Auch die Möglichkeit für Kommunen, in Friedhofssatzungen die Verwendung von Grabsteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit zu verbieten, sei richtig. Umweltverträgliche Produkte seien oft auch nicht teurer als konventionelle und durch Energieeffizienz spare man zudem bares Geld. Schwarz forderte allerdings Rechtssicherheit für die Vergabestellen.
CDU: Keinen ideologischen Wunschzettel erfüllen
Auch Reinhard Löffler (CDU) sieht das Vergaberecht im Umbruch. Seine Fraktion begrüße es deshalb, wenn das Vergaberecht im Land „vorsichtig weiterentwickelt wird“, denn bisher sei dies ein „Flickenteppich“. Allerdings dürfe man damit „keinen ideologischen Wunschzettel“ erfüllen. Baden-Württemberg brauche ein klares und schlankes Vergabesystem. Hans-Peter Storz (SPD) verwies darauf, dass der billigste Anbieter nicht immer auch der beste sei. Der Preis allein dürfe nicht entscheidend sein, vielmehr müsse die öffentliche Hand die Bedingungen bei den Herstellern – wie zum Beispiel anständige Bezahlung der Mitarbeiter – abfragen.
Oft sei es schwierig, festzustellen, wo die Güter herkommen, konstatierte Andreas Glück (FDP). Deshalb sprach er sich dafür aus, nicht allein Siegel oder andere Etiketten als alleinige Kriterien anzusehen. Das faire Beschaffungswesen existiere schon länger. Glück erklärte, die Überwachung von Kriterien sei für die Vergabestellen so schwierig wie der Nachweis der Anforderungen für Lieferanten. „Ich sehe keinen Anlass, das bisherige Vergaberecht zu ändern“, erklärte der Liberale. Für ihn sei wichtig, den Wettbewerb nicht einzuschränken und auch regionale Anbieter weiter zu berücksichtigen.