Land regelt Rechts- und Finanzbeziehungen zu Sinti und Roma
Stuttgart. Das Land Baden-Württemberg regelt seine Rechts- und Finanzbeziehungen zum Landesverband Baden-Württemberg des Verbands Deutscher Sinti und Roma. Der Landtag hat am Mittwoch in erster Lesung ohne Aussprache ein entsprechendes Gesetz an den ständigen Ausschuss zur Beratung überwiesen.
Ausgehandelt mit dem Verband ist ein Vertrag, der die Zusammenarbeit „der Minderheit deutschen Sinti und Roma in Baden Württemberg auf einer verlässlichen rechtlichen Grundlage fortführt“. Außerdem biete das Gesetz, so lautet eine der Begründungen, „auch in Zukunft Planungssicherheit für beide Seiten“. Denn: Die gewährte Förderung wird 700.000 Euro im Jahr 2019 betragen und 721 000 Euro im Jahr 2020. Diese Summe wird bis 2033 jährlich mit zwei Prozent dynamisiert.