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Debatten im Landtag

Land kann Umgang mit E-Scootern nicht alleine regeln 

Baden-Württemberg kann den Umgang mit E-Scootern nicht alleine strenger regeln. In der Fragestunde machte Verkehrsstaatssekretärin Elke Zimmer (Grüne) klar, dass entsprechende Vorstöße im Bundesrat keine Mehrheit gefunden haben.

Ein Schild weist an der Theodor-Heuss-Straße in der Stuttgarter Innenstadt auf Parkplätze für E-Scooter hin.

dpa/Christoph Schmidt)

Stuttgart. Baden-Württemberg hat keine Möglichkeiten für einen Alleingang zum strengeren Umgang mit E-Scootern. In der Fragestunde machte Verkehrsstaatssekretärin Elke Zimmer (Grüne) deutlich, dass entsprechende Vorstöße im Bundesrat keine Mehrheit gefunden haben.

Der Mannheimer Abgeordnete Boris Weirauch (SPD) brachte eine Sondernutzungserlaubnis als Möglichkeit zur räumlichen Regulierung ins Gespräch. Zimmer erläuterte, dass es keine einheitliche Rechtsprechung gebe, dass Kommunen, die sich für einen solchen Weg entschieden, „ein rechtliches Risiko tragen“.

Soll der Umgang mit E-Scootern stärker geregelt werden?
  • Ja 84%, 36 Stimmen
    36 Stimmen 84%
    36 Stimmen - 84% aller Stimmen
  • Nein 14%, 6 Stimmen
    6 Stimmen 14%
    6 Stimmen - 14% aller Stimmen
  • Mir egal 2%, 1 Stimme
    1 Stimme 2%
    1 Stimme - 2% aller Stimmen
Stimmen insgesamt: 43
21. Dezember 2023 - 28. Dezember 2023
Die Umfrage ist beendet.

Die Staatssekretärin erinnerte an die „großen Hoffnungen“, die vor dreieinhalb Jahren mit E-Scootern verbunden waren als Teil der nachhaltigen Verkehrswende und für die sogenannte letzte Meile. Inzwischen seien sie aber vielfach Hindernis, nicht nur für Menschen im Rollstuhl oder mit Rollator, sondern auch für Fußgänger, weshalb die Landesregierung im Zuge ihrer Fußgänger-Strategie noch einmal versuchen werde, Chancen einer räumlichen Regulierung auszuloten.

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