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Land kann Umgang mit E-Scootern nicht alleine regeln
Stuttgart. Baden-Württemberg hat keine Möglichkeiten für einen Alleingang zum strengeren Umgang mit E-Scootern. In der Fragestunde machte Verkehrsstaatssekretärin Elke Zimmer (Grüne) deutlich, dass entsprechende Vorstöße im Bundesrat keine Mehrheit gefunden haben.
Der Mannheimer Abgeordnete Boris Weirauch (SPD) brachte eine Sondernutzungserlaubnis als Möglichkeit zur räumlichen Regulierung ins Gespräch. Zimmer erläuterte, dass es keine einheitliche Rechtsprechung gebe, dass Kommunen, die sich für einen solchen Weg entschieden, „ein rechtliches Risiko tragen“.
- Ja 84%, 36 Stimmen36 Stimmen 84%36 Stimmen - 84% aller Stimmen
- Nein 14%, 6 Stimmen6 Stimmen 14%6 Stimmen - 14% aller Stimmen
- Mir egal 2%, 1 Stimme1 Stimme 2%1 Stimme - 2% aller Stimmen
Die Staatssekretärin erinnerte an die „großen Hoffnungen“, die vor dreieinhalb Jahren mit E-Scootern verbunden waren als Teil der nachhaltigen Verkehrswende und für die sogenannte letzte Meile. Inzwischen seien sie aber vielfach Hindernis, nicht nur für Menschen im Rollstuhl oder mit Rollator, sondern auch für Fußgänger, weshalb die Landesregierung im Zuge ihrer Fußgänger-Strategie noch einmal versuchen werde, Chancen einer räumlichen Regulierung auszuloten.