Land kann nun auch Betriebswohnungen fördern
STUTTGART. Der Landtag hat am Mittwoch mit den Stimmen von Grünen, CDU und AfD das Landeswohnraumförderungsgesetz geändert. In Zukunft werden auch Betriebswohnungen gefördert. Auch entsteht eine digitale Wohnungsbindungskartei, die Auskunft gibt, wie viele Sozialwohnungen es in Baden-Württemberg gibt, ob sie fehlbelegt sind und wie lange die Sozialbindung noch dauert.
Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) erhofft sich einen „Schub in die richtige Richtung“. Das Land müsse, was die Schaffung sozialen Wohnraums angeht, „alle Potenziale ausnützen“. Susanne Bay (Grüne) hob heraus, dass nun auch bestehende Wohnungen sozial gebunden werden können. So blieben Mieten bezahlbar, die ansonsten „davongaloppiert wären“, sagte sie.
Tobias Wald (CDU) wies darauf hin, dass das Land in den Jahren 2016 bis 2020 den sozialen Wohnungsbau mit einer Milliarde Euro fördere. Das Landeswohnraumförderungsgesetz sei einer von vielen Bausteinen zur Schaffung von neuem Wohnraum. Auch der Grundstücksfonds, der es finanziell schwachen Gemeinden ermöglichen soll, Wohnungen zu erstellen, befinde sich auf der Zielgeraden.
Kritik kam von SPD, FDP und AfD
Kritik kam von Daniel Born (SPD). Die Schaffung von Wohnraum sei essenziell für den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg, sagte er. Er bedauerte, dass sein Vorschlag, eine 60-jährige Bindungsfrist einzuführen, nicht Eingang in den Gesetzentwurf der Regierung gefunden habe.
Auch Anton Baron (AfD) übte Kritik, etwa daran, dass die Kommunen den Nachweis zur Wohnberechtigung nicht bei Finanzämter abfragen können. „Die positiven Ansätze überwiegen“, lautet dennoch sein Resümee.
Für Gabriele Reich-Gutjahr (FDP) ist die Zielgruppe zu breit definiert. Damit steige die Gefahr einer Fehlbelegung. Bei der Berechnung müsste auch Unterhalt, Bafög und Elterngeld eine Rolle spielen. Positiv wertete sie die Schaffung der Wohnungsbindungskartei.