Land erstattet Umzugskosten in Härtefällen
Stuttgart. Im Zuge der Grundbuchamts- und Notariatsreform wird das Land seinen betroffenen Mitarbeitern in besonderen Härtefällen die Umzugskosten erstatten. Einstimmig verabschiedete der Landtag am Mittwoch in zweiter Lesung das entsprechende Gesetz, mit dem die reisekosten- und trennungsgeldrechtlichen Sondervorschriften aus dem Verwaltungsstrukturreformgesetz und dem Polizeistrukturreformgesetz auch für die Beschäftigten der Grundbuchämter und Notariate im Landesdienst übernommen werden.
Justizminister Rainer Stickelberger (SPD) geht von rund 3000 Bediensteten aus, die sozialverträglich an andere Dienststellen versetzt werden müssen. Er bezeichnete das Gesetz als „wichtigen Schritt zur erfolgreichen Umsetzung der Notariats- und Grundbuchamtsreform“.
Um Erschwernisse zu mildern, werden Umzugskostenvergütung oder Trennungsgeld gewährt, ähnlich wie bei der Verwaltungsstrukturreform, der Polizeistrukturreform und der Schließung kleiner Haftanstalten. Nach einer Schätzung belaufen sich die Kosten in den Jahren 2015 bis 2018 auf je 250 000 Euro. Die Höhe der Mehrausgaben für das Trennungsgeld können noch nicht beziffert werden, die Ausgaben sollen jedoch „deutlich unter 250 000 Euro“ liegen.
Die Härtefallregelung sei richtig, betonte Stefan Scheffold (CDU). Durch ihre weitreichenden Auswirkungen seien von der Notariatsreform zahlreiche Mitarbeiter betroffen. Die Überführung der 654 kommunalen und staatlichen Grundbuchämter in 13 neue Grundbuchabteilungen einzelner Amtsgerichte unter paralleler Einführung des elektronischen Grundbuchs und der elektronischen Sachbearbeitung müsse „sozial verträglich“ geschehen, argumentiere Jürgen Filius (Grüne). Auch Sascha Binder (SPD) bewertete das Gesetz positiv, gelinge es doch damit, „Härtefälle abzufedern“. Obwohl, wie Ulrich Goll (FDP) feststellte, „nur Eingeweihte wissen, um was es bei diesem Gesetz geht“, signalisierte auch er die Zustimmung der Liberalen.