Debatten im Landtag vom 28. Januar 2015

Kritik an geplanter Änderung des Erneuerbaren-Wärme-Gesetzes

Stuttgart. Die CDU-Fraktion hat scharfe Kritik an dem Gesetzentwurf zum Erneuerbaren-Wärme-Gesetz (EWärmeG) geübt, das am Mittwoch in erster Lesung im Landtag beraten wurde. Auch die FDP äußerte Kritik, fand aber zugleich lobende Worte.   Das EWärmeG wurde 2007 von der schwarz-gelben Vorgängerregierung beschlossen. Mit dem vorliegenden Entwurf will die grün-rote Landesregierung einige Änderungen daran vornehmen. […]

Stuttgart. Die CDU-Fraktion hat scharfe Kritik an dem Gesetzentwurf zum Erneuerbaren-Wärme-Gesetz (EWärmeG) geübt, das am Mittwoch in erster Lesung im Landtag beraten wurde. Auch die FDP äußerte Kritik, fand aber zugleich lobende Worte.  
Das EWärmeG wurde 2007 von der schwarz-gelben Vorgängerregierung beschlossen. Mit dem vorliegenden Entwurf will die grün-rote Landesregierung einige Änderungen daran vornehmen.  
So sollen künftig 15 Prozent des jährlichen Wärmebedarfs bestehender Wohngebäude, in denen die zentrale Heizungsanlage ausgetauscht wird, durch erneuerbare Energien gedeckt werden. Derzeit sind es zehn Prozent. Zudem plant die Regierung, auch Gebäude wie Hotels und Bürobauten in das Gesetz einzubeziehen. Bisher waren ausschließlich Wohngebäude ab 50 Quadratmeter Wohnfläche betroffen.

Erneuerbare-Wärme-Gesetz soll bürgerfreundlicher werden 

Nach den Worten von Umweltminister Franz Untersteller (Grüne) werde das Gesetz darüber hinaus bürgerfreundlicher gestaltet. Galt bislang laut Untersteller die Solarthermie als Ankertechnik, könnten die Haushalte künftig zwischen verschiedenen Techniken wählen. „Wirtschaftlich schwächer gestellte Haushalte“ etwa hätten die Möglichkeit, auf Bioöl oder Biogas zurückzugreifen, sagte Untersteller. Besonders wertvoll für die Eigentümer sei zudem der Sanierungsfahrplan, eine von Experten auf das jeweilige Gebäude zugeschnittene Liste, die einen Überblick über notwendige Sanierungsschritte, die richtige Reihenfolge und geschätzte Kosten sowie voraussichtlich erzielbare Energie- und Kosteneinsparungen gibt.
Lob für den Sanierungsfahrplan gab es auch von der Opposition. Dieser sei ein hilfreiches Instrument für Eigentümer, sagte Andreas Glück (FDP). Dabei störe ihn aber, dass die Voraussetzungen für den Sanierungsfahrplan nicht im Gesetz festgelegt seien. Kritik übte er zudem an dem bisherigen Gesetz von 2007, das sich als „Sanierungsbremse“ herausgestellt habe. „Das Gesetz war einfach nicht gut“, so Glück.  Dass die jetzige Regierung dies nicht erkenne und das EWärmeG weiterführe, bezeichnete er als „grob fahrlässig“. Wenn selbst Experten wie die des Fachverbands Sanitär-Heizung-Klima Baden-Württemberg Bedenken hätten, müsse das Gesetz noch einmal überdacht werden.

CDU zeigt sich entsetzt über Vorschläge der Regierung

Noch schärfere Worte fand Paul Nemeth (CDU). Der Gesetzentwurf sei ein „reines Symbolgesetz“ und damit typisch für die derzeitige grüne Politik in Baden-Württemberg, die viel koste, aber nichts bringe. „Ich bin entsetzt, was Sie mit unserem Gesetz gemacht haben“, sagte Nemeth an die Adresse Unterstellers. So sei nicht davon auszugehen, dass Sanierungsfahrpläne, die erstellt wurden, zeitnah oder überhaupt umgesetzt werden. Da so kein Gramm Kohlenstoffdioxid gespart werde, sehe er keinen Sinn in diesem Gesetz. Nemeth forderte, in einer weiteren Anhörung das Gesetz so zu gestalten, dass auch CDU und FDP mitziehen könnten.
Nur zu meckern, aber keine konstruktiven Verbesserungsvorschläge zu machen warf Daniel Renkonen (Grüne) der CDU vor. Er sehe in dem neuen Gesetz eine „win-win-Situation“ für Eigentümer und Land. Erstere müssten aufgrund der Vielfalt an wählbaren Techniken keine Angst mehr vor „ungewissen Abenteuern“ haben, zugleich schaffe jedes Gebäude, das erneuerbare Energien nutze, eine zusätzliche Wertschöpfung für das Land.
Auch bei der SPD zeigte man sich erfreut über die geplanten Änderungen. Die Partei hatte das Gesetz 2007 als einzige abgelehnt. „Damals hat sich das Land vor der Verantwortung gegenüber den eigenen Liegenschaften davongestohlen“, sagte Johannes Stober. „Es ist gut, dass wir uns jetzt genau dem stellen und auch Nichtwohngebäude einbeziehen.“ 

Quelle/Autor: Elena Bischoff

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28. Januar 2015