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Kosten für Aufsicht soll Börse selbst tragen
STUTTGART. Übereinstimmend haben alle Fraktionen den Gesetzentwurf zur Börsenaufsicht in erster Lesung begrüßt. Das Gesetz ist die Rechtsgrundlage für die Deckung allgemeiner und spezifischer Kosten der Börsenaufsicht des Landes Baden-Württemberg.
Danach sollen nämlich künftig Börsenträger 90 Prozent der Kosten tragen, die durch die allgemeine Börsenaufsichtstätigkeit nach dem Börsengesetz entstehen. Außerdem soll ein Börsenträger 100 Prozent der Kosten tragen, die durch die Prüfung seines börslichen Handels- oder Abwicklungssystems oder durch Sonderprüfungen entstehen. Außerdem soll eine Einrichtung 100 Prozent der dem Land entstehenden Kosten tragen, wenn zu prüfen ist, ob diese eine Börse im Sinne des Börsengesetzes betreiben kann.
Stuttgart als drittgrößter Handelsplatz Deutschlands
Diese Kostenverlagerung weg von der Allgemeinheit bewerteten die Abgeordneten als positiv. Hervorgehoben wurde im Verlauf der Debatte, dass die Börse Stuttgart der drittgrößte Handelsplatz in Deutschland ist und die sechstgrößte Börsengruppe. Außerdem ist sie der erste regulierte Handelsplatz von Kryptowährung und hat deshalb einen hohen Stellenwert für Investoren in Europa.
Die Bedeutung der Börsenaufsicht wurde vor diesem Hintergrund betont. Es sei angemessen, dass diese Einrichtung die Kosten für die Börsenaufsicht trage. Die FDP warnte vor Kostensteigerungen als Gefahr für den Börsenplatz, die AfD warne vor überbordender Bürokratisierung. Der Entwurf wurde zur weiteren Beratung an den Wirtschaftsausschuss überwiesen.
Quelle/Autor: Rainer Lang