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Debatten im Landtag

Jugendfischereischein künftig ab sieben Jahren

Künftig dürfen in Baden-Württemberg auch Kinder angeln gehen. Das hat der Landtag am Mittwoch entschieden. 

Angeln dürfen in Baden-Württemberg künftig auch schon Kinder ab sieben Jahren.

dpa/Andreas Franke)

Stuttgart. Künftig dürfen in Baden-Württemberg auch Kinder angeln gehen. Der zuständige Minister Peter Hauk (CDU) brauchte, worauf Landtagsvizepräsident Daniel Born (SPD) ausdrücklich hinwies, genau 31 Sekunden, um einen Gesetzentwurf anzukündigen zur Absenkung der Altersgrenze für den Jugendfischereischein auf sieben Jahren.

Abgelehnt wird von allen anderen Fraktionen dagegen der Vorstoß der AfD, Altersgrenzen ganz streichen. „Das Einzige, was sie wollen, ist Wählerstimmen zu angeln, aber sie fischen im Trüben“, so Reinhold Pix. Für die CDU lobte Sarah Schweizer, wie Fischer sich für eine artgerechnet Tierwelt unter Wasser eingesetzt hätten „lange bevor finanzkräftige NGOs das Thema entdecken“.

Hans Peter Storz (SPD) und Klaus Hoher (FDP), beide aus der Bodensee-Region, schlugen zudem den Bogen zu den Kormoranbeständen am Bodensee, die reduziert werden müssten, weil Fischarten bedroht seien. Hoher verlangte das geplante Kormoranmanagement zügig umzusetzen, um Fischbestände zu schützen: Es gebe 150.000 Angler in Baden-Württemberg, “ und jeder hat eine rote Liste dabei, die hat der Kormoran nicht“.  ( bjhw

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