Heilberufs-Kammergesetz wird novelliert
Stuttgart. Die Landesregierung hat am Mittwoch die Novellierung des Heilberufs-Kammergesetzes in den Landtag eingebracht. Die Fraktionen verzichteten allerdings auf eine erste Beratung und überwiesen den Gesetzentwurf direkt in den Sozialausschuss.
Durch das Änderungsgesetz werden in erster Linie europäische Vorgaben bezüglich der Anerkennung von Berufsqualifikationen umgesetzt. Damit werden die fünf baden-württembergischen Heilberufskammern – Landesärztekammer, Landeszahnärztekammer, Landestierärztekammer, Landesapothekenkammer und Landespsychotherapeutenkammer – auch ausdrücklich ermächtigt, Sprachprüfungen zur Feststellung der erforderlichen Sprachkenntnisse im Zusammenhang mit der Anerkennung von ausländischen Bildungsnachweisen vorzunehmen.
Gleichzeitig werden Vorschriften zur Aufbewahrungspflicht für Patientenakten durch die Kammern klarer formuliert, konkretisiert und teilweise ergänzt. Ferner werden die Voraussetzungen der Anerkennung von Ausbildungsnachweisen über eine im Ausland absolvierte Weiterbildung neu geregelt und angepasst. Außerdem werden die gesetzlichen Rahmenbedingungen für eine satzungsrechtliche Regelung eines Benutzungszwangs für Einrichtungen des Notfalldienstes geschaffen; das Gesetz sieht künftig auch die Erhebung einer Umlage für die Kosten vor, die durch den Notfalldienst entstehen.
Die Novellierung des Heilberufs-Kammergesetzes soll noch in diesem Jahr durch den Landtag verabschiedet werden.