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Handgranatenwurf hat ausländerrechtliche Konsequenzen
Stuttgart. „Wir arbeiten repressiv und intensiv mit den Ausländerbehörden zusammen“, erklärte Innenstaatssekretär Thomas Blenke (CDU) im Zusammenhang mit dem Handgranatenwurf auf eine Trauergesellschaft im Sommer 2023 in Altbach. Und er machte in der Fragestunde des Landtags deutlich, dass es ausländerrechtliche Konsequenzen geben wird.
Der AfD-Abgeordnete Ruben Rupp hatte Einzelheiten zum Aufenthaltsstatus, vollziehbarer Ausreisepflicht, Duldung, doppelte Staatsbürgerschaft und dem Asylstatus Beteiligter wissen wollen. Nach den von Blenke vorgelegten Zahlen kommen 31 der 58 Personen, die derzeit in Haft sind, aus einem Drittstatt. Neun hätten eine Niederlassungserlaubnis, elf eine Fiktionsbescheinigung, drei einen Aufenthaltsstatus, vier seien geduldet.
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