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Häusliche Gewalt: Herausholen aus der Privatheit
STUTTGART. Noch die frühere SPD-Sozialministerin Katrin Altpeter hat 2014 den ersten „Landesaktionsplan Baden-Württemberg gegen Gewalt an Frauen“ auf den Weg gebracht. Für 2023 ist von Grün-Schwarz die Fortschreibung auf Basis einer Evaluation durch die Universität Stuttgart angekündigt, die eigentlich schon seit dem vergangenen Sommer vorliegen sollte.
In einer Landtagsdebatte über die Istanbul-Konvention des Europarats zur Bekämpfung von Frauengewalt begründet Ute Leidig, die Staatssekretärin im Sozialmministerin, die Verzögerungen. Die Universität analysiere den bisherigen Stand der Umsetzung. Dann erfolge eine Abgleichung mit dem Landesaktionsplan gegen Gewalt, und dies sei Grundlage für „noch genauere Maßnahmen“.
Dorothea Kliche-Behnke (SPD) berichtet von Inga, einer Studentin in Tübingen, einer jungen, aufgeweckten, sehr lebensfrohen Frau, die viel gelacht habe, fleißig, engagiert, sehr sozial, kommunikativ gewesen sei und „.wahnsinnig gut backen konnte“. Vor 13 Jahren habe sie dies das letzte Mal, denn „dann hat Ingas Ehemann sie in den eigenen vier Wänden im Streit getötet“.
Keine anonymen Fälle
Natalie Pfau-Weller (CDU) erinnert ebenfalls daran, dass es sich nicht um anonyme Fälle handele, dass jeder die Schlagzielen aus seinem Wahlkreis kenne, etwa „22-jährige Mutter von dem Ex-Partner ermordet“ oder „59- Jähriger ermordet seine Ex-Partnerin“. Alena Trauschel (FDP) verlangt, um mehr Schutz gerade nach dem Verlassen eines Frauenhaues zu bieten, psychosoziale und nachsorgende Arbeit. Und sie spricht von einem „blinden Fleck“, weil es auch Männer gebe die Opfer häuslicher Gewalt sind.
Der Blick in den Haushalt zeigt nach den Worten von Stefanie Seemann (Grüne), wie und in welchem Umfang die Landesregierung Worten Taten folgen lasse. In den vergangenen fünf Jahren sei Baden-Württemberg im Bereich „Gewalt gegen Frauen“ zunehmend in die freiwillige Finanzierung eingestiegen. Auf diese Weise hätten die Mittel von 1,68 Millionen auf 11,9 Millionen Euro versiebenfacht werden können . Und sie mag sich einen Seitenhieb auf Altpeter nicht verkneifen, denn in der Zeit der SPD-Sozialministerin „ist nichts Vergleichbares passiert“.
Für die AfD verweist Bernd Eisenhut darauf, dass obwohl „nur 16,8 Prozent der in Deutschland Personen laut Statista offiziell als Ausländer gelten, diese beim Tötungsdelikt Mord, bei dem eine Frau Opfer war, weit über ein Drittel der Tatverdächtigen stellen“. Es seien vor allem Ausländer aus muslimisch geprägten Ländern, und da vor allem Afghanen. Objektiv feststellbar sei also, „dass es sich bei Gewalt gegen Frauen überproportional um ein Ausländerproblem handelt, kein allgemeines Ausländerproblem, sondern ein solches, das vor allem kulturfremde Ausländer betrifft, und genau dieses Problem hätten wir nicht, wenn in diesem Land keine Politik verfolgt werden würde, die immer mehr solche Problemfälle importiert“.
Frage des Menschenrechts
Die Sozialstaatssekretärin wirbt dafür, sich insgesamt häuslicher Gewalt entgegenzustellen und sie aus der Privatheit herauszuholen. „Ein gewaltfreies Leben ist die Voraussetzung für ein gleichberechtigtes und selbstbestimmtes Leben, es ist ein Menschenrecht“, sagt Leidig. Entsprechend hoch sei der Stellenwert der Istanbul-Konvention als internationales Abkommen.
Quelle/Autor: Brigitte Johanna Henkel-Waidhofer