Grundgehälter von Professoren sollen steigen
Stuttgart. Baden-Württemberg will zum 1. Januar kommenden Jahres das Landesbesoldungsgesetz ändern. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts und zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit bei der Gewinnung von Professoren soll das Grundgehalt in der Besoldungsgruppe W 2 um 749,32 auf 5400 Euro und das Grundgehalt in der Besoldungsgruppe W 3 um 517,71 auf 6130 Euro erhöht werden.
Der Gesetzentwurf der Landesregierung wurde am Mittwoch ohne Aussprache in den Landtag eingebracht. Um die Attraktivität des Hochschulsystems für Nachwuchswissenschaftler im Südwesten zu steigern, sieht der Entwurf außerdem vor, das Grundgehalt in der Besoldungsgruppe W! um 300 auf 4393,41 Euro zu erhöhen. Außerdem sollen die Juniorprofessoren und Juniordozenten eine Zulage bis zur Höhe des Grundgehalts erhalten können.
Dem Land entstehen dadurch Mehrkosten von 10,3 Millionen Euro im Jahr und durch die rückwirkende Anhebung der Grundgehälter einmalig in diesem Jahr Kosten von 18,7 Millionen Euro.