Grün-Rot lehnt Entschädigungsfonds für Biberschäden ab
Stuttgart. Biber haben im Landtag nichts zu sagen und daher am Rednerpult schon gar nichts zu suchen. Auch nicht, wenn sie schon ausgestopft und damit mundtot gemacht sind. Dass selbst die grüne Landtagsvizepräsidentin Brigitte Lösch in dieser Frage nicht mit sich verhandeln lässt, diese Erfahrung musste ihr Parteifreund Markus Rösler bei der Debatte über das Bibermanagement und die Forderung der CDU nach einem Entschädigungsfonds für Biberschäden machen.
Rösler hatte zur Anschauung und zur Erbauung des hohen Hauses einen ausgestopften Biber aus dem Naturkundemuseum mitgebracht und neben sich auf dem Rednerpult platziert; musste ihn aber während seines Debattenbeitrags entfernen und das vom CDU-Abgeordneten Karl-Wilhelm Röhm auf dessen Pult angebotene „Asyl“ annehmen. Und das, obwohl Rösler zum Schluss kam, dass Biber keinesfalls schwarz, sondern grün wählen würden – aufgrund der Maßnahmen, die die CDU fordert, um die weitere Ausbreitung des Bibers in Baden-Württemberg einzudämmen.
Vernässung, Ernteausfall, Maschinenschäden, Grundstücksschäden, Fraßschäden
Denn der Biber ist – nachdem er jahrzehntelang hierzulande ausgerottet war – wieder auf dem Vormarsch, seit er unter Naturschutz gestellt wurde. Aus Bayern nach Baden-Württemberg zugewandert, hat sich seine Population hierzulande nach einem Bericht des Landwirtschaftsministeriums von rund 350 Tieren im Jahr 2004 auf derzeit rund 2500 Tiere sprunghaft erhöht – Tendenz steigend, denn er hat keine natürlichen Feinde. Weil die Zahl der möglichen von Bibern verursachten Schäden wie Vernässung, Ernteausfall, Maschinenschäden, Grundstücksschäden, Fraßschäden an Feldfrüchten und Forstschäden dadurch ebenfalls steigt, verlangt die CDU-Fraktion von der Landesregierung eine Weiterentwicklung des bestehenden Bibermanagements und einen sogenannten „Biberfonds“, aus dessen Mitteln Betroffene entschädigt werden können.
Klaus Burger (CDU) würdigte den Biber als durchaus sympathischen Kerl – mit Familiensinn, treu und fleißig. „Aber er baut seine Dämme auf Gebiet, das ihm nicht gehört, und er kann große Schäden anrichten“, sagte Burger und forderte Landwirtschaftsminister Bonde auf, den Konflikt zwischen Menschenschutz und Biberschutz zu lösen. „Der Biber genießt einen hohen Schutz, aber das tut er auch in Bayern, und dennoch geht man dort anders damit um als bei uns“, sagte Burger. Dort gebe es einen „Biberfonds“, über den Schäden an Flächen und Maschinen ausgeglichen würden. „Wenn unsere Gesellschaft den Biber will, soll es so sein. Aber dann müssen wir auch für die Schäden aufkommen.“ Der Biber sei willkommen, so Burger, er gehöre nach Baden-Württemberg, aber nicht an jeden Ort. „Und wo es nicht passt, muss man über Zugriffsmöglichkeiten nachdenken“, forderte Burger.
FDP: „Wir müssen handeln“
Friedrich Bullinger (FDP) wies darauf hin, dass der Biber in einigen Regionen bereits vom netten Gesellen zur Plage geworden sei. „Da ist Regulierung und Eingriff dringend gefordert.“ Einen Biberfonds nannte Bulliger „überfällig“. Aufklärung und Beratung, wie sie das Bibermanagement in Baden-Württemberg bieten, sei zu wenig. „Wir müssen handeln. Überall dort, wo natürliche Regulierung fehlt, muss der Mensch eingreifen.“
Markus Rösler (Grüne) bezeichnete die im Bibermanagement des Landes vorgesehenen Möglichkeiten zur Verhinderung von Schäden als gut und verwies darauf, dass dies bereits von der Vorgängerregierung eingeführt worden sei. „Biber greifen in die Landschaft ein, sie sorgen für kostenlosen Hochwasserschutz. Sie arbeiten manchmal für uns, aber auch manchmal gegen uns“, sagte Rösler und stellte die grundsätzliche Frage, wo der Mensch mit welchen Folgen in die Natur eingreifen solle.
Die CDU male eine Biberschwemme an die Wand, kritisierte dagegen Gabi Rolland von der SPD. „2500 Biber sind landesweit wirklich nicht viel“, sagte sie, es gebe zwar Schäden, aber die hielten sich in Grenzen. Die Beratung von möglichen Betroffenen solle zudem so früh wie möglich eingeholt werden und nicht erst dann, wenn es zu spät sei. „Es gibt keine Notwendigkeit, das Bibermanagement zu verändern oder einen Fonds aufzustellen, um Schäden zu regeln“, so Rollands Fazit.
Minister Bonde verwies darauf, dass der Biber unter Naturschutz stehe und eine Bejagung nicht in Frage komme. Der Forderung nach einer staatlichen Entschädigung für Schäden, die Wildtiere verursachen, erteilte Bonde eine klare Absage. Im Gegensatz zu Bayern – wo es den Fonds auch deshalb gebe, weil die Landesregierung den Biber aktiv angesiedelt habe – herrschten in Baden-Württemberg andere Voraussetzungen. „Es gibt Risiko durch die freie Natur“ sagte Bonde und gab zu bedenken: „Was ist die Rolle des Staates? Was kann man an Risiken verstaatlichen?“
Mit den Stimmen der grün-roten Regierungsfraktionen wurde der CDU-Antrag auf einen „Biberfonds“ schließlich abgelehnt.