Großzügigere Erstattung von Fahrkosten
Stuttgart. Große Einigkeit unter den Fraktionen gab es beim Thema Änderung des Abgeordnetengesetzes – keine Überraschung, hatten sie doch den Gesetzentwurf zur gemeinsam eingebracht. Dieser sieht vor, dass den Abgeordneten künftig alle „mandatsbedingten Fahrten“ erstattet werden – nicht bloß diejenigen im eigenen Wahlkreis und zu Landtagssitzungen. Ferner sollen auch dauerhaft angemietete Unterkünfte teilweise erstattungsfähig sein. Auch die Mittel für „Informations- und Kommunikationseinrichtungen“ sollen aufgestockt werden.
Volker Schebesta (CDU) begründete als erster, warum diese „Anpassung des Abgeordnetengesetzes erforderlich“ sei. Bei den Reisekosten hätten sich vor zwei Jahren eingeführte Beschränkungen „als zu eng erwiesen“. Beispielsweise seien bei weitem nicht in jedem Wahlkreis wichtige Ansprechpartner wie Landratsämter und Regierungspräsidien vertreten. Es gebe aber viele Termine bei diesen Institutionen, die für alle Abgeordneten wichtig seien – aber für die meisten außerhalb des eigenen Wahlkreises lägen und daher derzeit nicht erstattungsfähig seien.
Angesichts der Entwicklung der mobilen Kommunikation sei heute auch die Trennung der Kostenerstattung für Informations- und Kommunikationseinrichtungen im Landtags- und im Wahlkreisbüro „nicht mehr zeitgemäß“.
Hans-Ulrich Sckerl (Grüne) meinte, nach einem Jahr Erfahrung mit dem Vollzeitparlament zeige ein Blick in seinen Terminkalender, dass die zeitliche Belastung tatsächlich größer geworden sei. Bei den Reisekosten müsse daher ebenso „nachjustiert“ werden wie bei den Mitteln für Information und Kommunikation. Was die Übernachtungen von Abgeordneten infolge von Auswärtsterminen betreffe, habe man eine „schlanke Lösung“ gefunden. Diese werde dem Land „vielleicht sogar Kosten sparen“ im Vergleich zu der der bisherigen Regelung.
Andreas Stoch (SPD) wies darauf hin, bei dieser Gelegenheit könne nun auch die Sprache an den technischen Fortschritt angepasst werden: so sei der Begriff „Schreibarbeiten“ in Zeiten, in denen es beispielsweise um die redaktionelle Betreuung von Homepages gehe, hoffnungslos veraltet. Im Übrigen bleibe auch mit den Neuregelungen der „wirtschaftliche Umgang mit den Mitteln“ sichergestellt. Im Vergleich der Bundesländer sei man der baden-württembergische Landtag weiterhin „bescheiden“.
Friedrich Bullinger verwies darauf, einst zu den 16 Abgeordneten gehört zu haben, die gegen die Umwandlung in ein Vollzeitparlament waren. Nun aber müsse man diesem Wandel auch Rechnung tragen. Bei sieben Abgeordneten für 70 Wahlkreise hätten die Abgeordneten seiner Fraktion im Schnitt hätten im Schnitt 10 Wahlkreise zu vertreten, falls sie als „Wahlkreis-Paten“ vor Ort präsent sein und auch diejenigen betreuten wollten, in denen es keinen eigenen FDP-Abgeordneten gebe.
Bullinger rechnete vor, warum eine nun zulässige Unterkunft unter Umständen das Land sogar billiger komme als die bisher allein erlaubten Hotelübernachtungen. Da die Abgeordneten weiterhin Einzelnachwei se erbringen müssten bat er den Landtagspräsidenten, „das praktikabel abzurechnen und keine zusätzliche Bürokratie aufzubauen“.