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Debatten im Landtag vom 11. und 12. Mai 2022

Gesetzesänderung soll Behördengänge vereinfachen

Eine Gesetzesänderung soll es Bürgern ermöglichen, ihre Meldedaten künftig digital abrufen zu können.

STUTTGART. „Vieles von dem, was im Meldewesen geschieht“, sagt der Staatssekretär im Innenministerium Wilfried Klenk (CDU), „findet für die Öffentlichkeit unsichtbar statt, denn eine Vielzahl von in rechtlicher und technischer Hinsicht komplexen Vorgängen läuft im Hintergrund.“ Von großer Bedeutung für die Bürgerschaft sei es dennoch, so Klenk, bei der Einbringung des Gesetzes zur Änderung des baden-württembergischen Ausführungsgesetzes zum Bundesmeldegesetz. Denn Behörden tauschten Daten.

Schulpflichtige Kinder würden von der Gemeinde dem Schulamt gemeldet, die Meldepflicht sei eine wesentliche Grundlage für den Erhalt von Sozialleistungen. Oder es gehe um Pässe, Personalausweise und Planungsgrundlagen. Vielen neuen Aufgaben komme jetzt das Meldeportal nach und müsse gesetzlich geregelt sein: „Von den neuen Diensten werden viele Menschen profitieren, wenn sie beispielweise einen neuen Wohnsitz per Mausklick anmelden können.“ Schon allein deshalb bitte die Landesregierung um Unterstützung.

Für die SPD bewertet Jonas Hoffmann „die Gesetzesänderung an sich als unkritisch“. Denn sie bringt zumindest in diesem Bereich die Digitalisierung nach vorn. Neben der Umsetzung des Bundesgesetzes komplett zu vermissen seien aber eigene Impulse des Landes, „Ansätze und Strategien, wie digitale Verwaltung, nach vorn gebracht werden kann“, zumal bis zum 1. Dezember auch das Onlinezugangsgesetz umgesetzt sein muss, „und da bin ich gespannt, wie da ihre Bilanz ausfallen wird“.

Behördengänge mit weniger Aufwand

Isabell Huber (CDU) machte deutlich, wie Bürger ihre Meldedaten künftig digital abrufen und für verschiedene Zwecke weiter nutzen können. „Das führt dazu, dass sie ihre Meldebescheinigung herunterladen können und dafür nicht mehr extra aufs Amt müssen“, erläuterte die CDU-Generalsekretärin weiter, „und das bedeutet kurz gesagt, dass Behördengänge künftig schneller und mit geringerem bürokratischen Aufwand erledigt werden können“.

Daniel Lede Abal (Grüne) versprach, „wirklich noch lange nicht am Ende unseres Digitalisierungswegs angekommen zu sein“. Aber die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes als Ganzes sei eben ein komplexes Unterfangen, „auch wenn uns allen bewusst ist, dass es noch ein weiter Weg ist, können wir jetzt aber mit einem kleinen Schritt in die richtige Richtung gehen“.

Landesdatenschutzbeauftragter reagierte positiv

Es gehe im Wesentlichen um redaktionelle Änderungen am Landesrecht, hielt Julia Goll (FDP) dagegen: „Für uns ist bei der formalen Abwicklung der Geschichte von Bedeutung, dass sich der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit positiv geäußert hat, dass er keine datenschutzrechtlichen Einwände hat, „dies ist schon einmal wichtig“. Und sie nannte bemerkenswert, wie der die vom Gemeindetag das Vorhaben grundsätzlich begrüßt, „er hat aber noch einmal angemerkt, dass man den Erfüllungsaufwand realitätsnah bewerten und er neu berechnet werden soll“.

Auch die AfD-Fraktion will zustimmen. „Wir unterstützen im Land wie im Bund die Anstrengungen im Zuge des Onlinezugangsgesetzes“, so Daniel Lindenschmid: „Doch wir müssen uns schon wundern, dass in diesem Gesetzentwurf behauptet wird, die Personalkosten jährlich um rund 450 000 Euro senken zu können. Die Realität zeige jedoch, dass Behörden, die Dienstleistungen digital verfügbar gemacht hätten, „kein Einsparpotenzial sehen“.

Quelle/Autor: Brigitte Johanna Henkel-Waidhofer

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11. und 12. Mai 2022