Gesetze bald für jeden digital und kostenfrei zugänglich
Stuttgart. In Baden-Württemberg sollen Gesetze und Rechtsverordnungen bald für jeden und kostenfrei digital zugänglich sein. Das kündigte Staatsminister Florian Stegmann (Grüne) am Mittwoch im Landtag an, als er den Gesetzentwurf zur Änderung des Verkündungsgesetzes begründete. Die Modernisierung der Verwaltung sei ein zentrales Anliegen der Landesregierung, so Stegmann. Das Vorhaben werde im Rahmen des Projekts „Digitales Kabinett“ umgesetzt. Bislang wird das Gesetzblatt in Papierform geführt.
Durch Ergänzung des Artikels 63 der Verfassung des Landes um den Absatz 5 wird die elektronische Form ermöglicht. Voraussetzung ist ein Gesetz, mit dem die Einzelheiten geregelt werden. Dazu braucht es ein Änderungsgesetzes zum Verkündungsgesetz. Die Printfassung soll es damit dann nicht mehr geben. Durch die digitale Verkündung entfallen Kosten für Papier, Druck und Auslieferung.
Die Fraktionen signalisierten durch die Bank weg Zustimmung für den Entwurf. Daniela Evers (Grüne) etwa begrüßte, dass dadurch Hürden gesenkt würden, aber auch der Ressourcenverbrauch. Ruben Rupp (AfD) kritisierte dagegen, dass das Land seiner Vorreiterrolle nicht gerecht werde. „Dass die Landesregierung sich selbst in ihren Veröffentlichungen als Vorreiterin der Digitalisierung darstellt, grenzt schon an Realitätsverweigerung“, sagte er.
Der Bund hat seit Anfang 2023 ein elektronisches Bundesgesetzblatt, und auch Länder wie Brandenburg und Bremen führen ihr Gesetzblatt elektronisch. Der Gesetzentwurf wurde nun zur weiteren Beratung an den Ständigen Ausschuss verwiesen.