Debatten im Landtag vom 19. Februar 2014

Gesetz zur Reform des Notariatswesens eingebracht

Stuttgart. Die grün-rote Landesregierung hat am Mittwoch ihren Gesetzentwurf zur Änderung des Landesgesetzes über die freiwillige Gerichtsbarkeit in den Landtag eingebracht. Auf die erste Lesung im Parlament mit Begründung und Aussprache wurde allerdings verzichtet, so dass sich jetzt die zuständigen Ausschüsse mit der Vorlage befassen werden. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs ist die Festlegung, dass Rechtsstreitigkeiten […]

Stuttgart. Die grün-rote Landesregierung hat am Mittwoch ihren Gesetzentwurf zur Änderung des Landesgesetzes über die freiwillige Gerichtsbarkeit in den Landtag eingebracht. Auf die erste Lesung im Parlament mit Begründung und Aussprache wurde allerdings verzichtet, so dass sich jetzt die zuständigen Ausschüsse mit der Vorlage befassen werden.
Wesentlicher Inhalt des Entwurfs ist die Festlegung, dass Rechtsstreitigkeiten über die Besetzung der Dienstposten in den Abteilungen Beurkundung und vorsorgende Rechtspflege in den Notariaten einschließlich der Streitigkeiten über Beurteilungen nach dem in das Landesgesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit neu einzufügenden Paragraf 17a landesweit den Verwaltungsgericht Karlsruhe zugewiesen werden.
Baden-Württemberg wird sein Notariatswesen zum 1. Januar 2018 grundlegend reformieren. Notare im Landesdienst werden ab diesem Zeitpunkt zu selbstständigen Nur-Notaren, wenn sie am 31. Dezember 2017 in einer Abteilung Beurkundung und vorsorgende Rechtspflege eines staatlichen Notariats tätig sind und mit Ablauf dieses Datums auf einen Antrag aus dem Landesdienst entlassen werden.

Mögliche Rechtsstreitigkeiten vereinfachen

Das Land plant, die Dienstposten in diesen noch zu bildenden Abteilungen der Notariate in einem den Besonderheiten der Notariatsreform Rechnung tragenden, gebündelten Ausschreibungs- und Auswahlverfahren zu besetzen, das noch im ersten Quartal 2014 beginnen soll.
Die Rechtsstreitigkeiten, die sich durch die Besetzung der Dienstposten ergeben können, sollen bereits in der ersten Instanz beim Verwaltungsgericht Karlsruhe konzentriert werden. Hierdurch sollen die verfahrenstechnische Bewältigung der auf die Notariatsreform bezogenen Verwaltungsstreitverfahren deutlich vereinfacht, Aufwand für das Gericht und die Verfahrensbeteiligten wesentlich vermindert, eine Spezialisierung der zur Entscheidung berufenen Spruchkörper ermöglicht und damit die fristgerechte Umsetzung der Reform gefördert werden.

Rechtsanwaltschaft erhebt keine Einwände

Die Zuständigkeitskonzentration diene auch den Interessen der Verfahrensbeteiligung zu einem zügigen und effektiven Rechtsschutz. Diese wäre bei einer Verteilung auf alle vier Verwaltungsgerichte des Landes nicht gewährleistet. In der Anhörung haben der Hauptpersonalrat des Justizministeriums, die Notarkammer Baden-Württemberg und der badische Notarverein die vorgesehene Konzentration ausdrücklich begrüßt. Die Rechtsanwaltschaft hat keine Einwände erhoben. Von Seiten der Verwaltungsgerichtsbarkeit und des Vereins der Verwaltungsrichter wurden Bedenken geäußert, die aber nach Ansicht des Justizministeriums nicht greifen.

Quelle/Autor: Wolf Günthner

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19. Februar 2014