Gesetz über Zweckentfremdungsverbot von Wohnraum beschlossen
Stuttgart. Ab sofort können Kommunen darüber bestimmen, ob und in welcher Form es zu einem Verbot von Zweckentfremdung des Wohnraums kommt. Bei Wohnraummangel ist es ihnen möglich, per Satzung vorzugehen gegen Leerstand, überwiegende Nutzung für gewerbliche oder berufliche Zwecke, Fremdenbeherbergung, sowie bauliche Veränderungen, die den Wohnzweck stark einschränken. Vorausgesetzt, dem Wohnraummangel kann nicht mit anderen Mitteln abgeholfen werden.
Dafür hat der Landtag mehrheitlich ein Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum verabschiedet. Die Opposition steht dem Beschluss allerdings äußerst kritisch gegenüber. Dass der Wohnungsmangel ein eklatantes Problem darstellt, darin sind sich die Parteien einig. Vor allem in den Großstädten und Ballungsgebieten herrscht Knappheit. Ob das neu beschlossene Gesetz diesem Problem allerdings entgegenwirkt, darüber ist man uneins.
Von den 13 Verbänden und Organisationen sind 10 dagegen
Staatssekretär Ingo Rust (SPD) betonte: „Wir ermöglichen etwas. Wir schaffen damit natürlich keine neuen Wohnungen, aber Wohnungen die da sind und nicht genutzt werden, werden reaktiviert – wir erhöhen also den Wohnraum.“ Man diskutiere über wenige Kommunen. Tobias Wald (CDU) bezeichnete das Zweckentfremdungsgesetzt als genauso sinnlos, wie die Umwandlungsverordnung. Das Gesetz sei nicht Teil einer praxisnahen Wohnbaupolitik. „Von den 13 Verbänden und Organisationen, die eine Stellungnahmen abgegeben haben, sprechen sich zehn davon eindeutig gegen die Maßnahme aus“, so Wald. Das Gesetz sende negative Signale an potenzielle Bauherren, Wohnbauinvestoren und Häuslebauer aus.
Wer der Landesregierung nicht traue, der könne gerne nach Bayern schauen, gab Andrea Lindlohr (Grüne) zu bedenken. Dort laufe ein Landesrahmengesetz mit genau diesem Setting. Die Rückmeldungen dort seien sehr positiv. Wenn man auch den Kolleginnen und Kollegen aus Bayern nicht traue, forderte Lindlohr auf: „Vertrauen sie unseren Kommunen, dass sie verantwortungsbewusst und zielgerichtet mir diesem Gesetz umgehen können.“ Auch Johannes Stober (SPD) begrüßte den Gesetzesbeschluss.
FDP: Schlechte Erfahrungen mit Zweckentfremdungsverbot
Hans-Ulrich Rülke (FDP) erinnerte: „Eine Regelung, die die Zweckentfremdung von Wohnraum unter gewissen Umständen untersagt, hatten wir in Baden-Württemberg schon über viele Jahre hinweg.“ Die Erfahrungen seien aber nicht so gewesen, dass es sich empfiehlt, an diesem Instrument für die Zukunft festzuhalten. Das ganze Land werde mit einem weitgehend unwirksamen und noch dazu rechtlich überaus zweifelhaften Instrumentarium überzogen.
Quelle/Autor: Dominik Knobloch