Debatten im Landtag

Ganztagsschule à la carte

Welches Modell der Ganztagsschule passt wohin? Das sollen die Kommunen selber entscheiden, findet die CDU im Landtag im Blick auf den Rechtsanspruch, der ab 2026 entsteht.

Der Nachmittagsunterricht gehört bei Ganztagsschulen immer dazu.

dpa/picture alliance/JOKER/Marcus Gloger)

Stuttgart. „Wer liefert, muss letztlich auch bestellen dürfen“, verlangte Alexander Becker (CDU) am Mittwoch im Landtag mit Blick auf die Ganztagsgrundschule und den aufwachsenden Rechtsanspruch ab 2026. Städte mit mehreren Grundschulen müssten die Möglichkeit haben, verschiedene Modelle zu etablieren. Ziel sei „die bedarfsgerechte Weiterentwicklung der Gesamtkulisse“ von rhythmisiertem Ganztag, flexibler kommunaler Betreuung sowie Hortangeboten.

„Wir kommen unserem Ziel näher, gute Schulen, gute Bildung für alle Kinder voranzubringen“, ergänzte Nadyne Saint-Cast, Grünen-Sprecherin für Grundschulen und längeres gemeinsames Lernen.

Das Gesetz atme „an mehreren Stellen den Geist eines unzureichenden Mangelmanagements“, kritisierte dagegen Stefan Fulst-Blei (SPD). Hans-Peter Hörner (AfD) nannte den Ausschluss der Eltern „vollkommen indiskutabel“. Auch die Liberalen stoßen sich daran, dass Schulkonferenzen kein Veto-, sondern nur noch ein Anhörungsrecht bei Einrichtung einer Ganztagsschule haben. „Sie scheinen auf dem von Ihnen begangenen Holzweg vollkommen überfordert zu sein“, sprach Dennis Birnstock die Kultusministerin direkt an.

Kultusministerin Theresa Schopper (Grüne) verteidigte die neue gesetzliche Regelung vor allem in diesem Punkt. Den Bedarf festzustellen sei die Grundlage einer Einrichtung, und „wenn niemand einen Ganztag will, dann baut doch kein Schulträger einen Ganztag aus“. So gescheit seien die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in jedem Fall, sagte Schopper. (bjhw)

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