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Corona-Rückzahlungen: FDP und SPD sehen viele Unternehmen überfordert
STUTTGART. „Obwohl Corona immer noch wütet und zahlreiche Unternehmen ums Überleben kämpfen, müssen nun viele die Hilfen zurückzahlen. In dieser schwierigen Phase eine etwaige Rückforderung von Unternehmen zu fordern, ist widersinnig“, sagte Erik Schweickert (FDP) am Donnerstag im Landtag.
Der Liberale forderte Wirtschaftsministerien Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) auf, die Stichtagsregelung zur Berechnung der ausbezahlten Corona-Hilfen an die Unternehmen zu ändern. Schweickert zufolge zieht das Wirtschaftsministerium die wirtschaftliche Situation eines Unternehmens ab Antragstellung heran. „Das heißt, der wirtschaftlich härteste Zeitraum im April 2020 wird damit gar nicht berücksichtigt“, sagte er. „So bestrafen Sie alle Unternehmen, die sich nach dem Lockdown angestrengt hatten, es aus eigener Kraft zu schaffen.“
Schweickert kritisierte, dass nicht der Zeitraum des eigentlichen Lockdowns und damit der Zeitraum, wo der meiste Umsatz ausgefallen ist, maßgeblich sei, sondern der Zeitraum ab Antragsstellung. „Wenn ein Unternehmen beispielsweise seinen Antrag am 15. April gestellt hat, darf es für die Berechnung seines Liquiditätsengpasses den Zeitraum Mitte April bis Mitte Juli angeben“, so Schweickert. Der wirtschaftlich wohl schwierigste Zeitraum Mitte März bis Mitte April bleibe hingegen unberücksichtigt.
Anpassung des Berechnungszeitraums gefordert
Unterstützung bekam er von Daniel Born (SPD). „Insgesamt über 2,2 Milliarden Euro an Corona-Hilfen wurden an Betriebe in Baden-Württemberg ausgezahlt“, sagte er und fuhr fort: „Zwei Jahre später kommt für viele dieser Menschen ein hartes Erwachen, das die Landesregierung durch ein Missmanagement bei den Rückzahlungen zu verantworten hat.“
Born forderte von Wirtschaftsministerin Hoffmeister-Kraut, den Berechnungszeitraum für die Corona-Hilfen so auszuweiten, dass sie auch tatsächlich die Zeit des ersten Lockdowns abbilden.
Hoffmeister-Kraut verteidigte das Vorgehen: „Es wurden bislang über 9,2 Milliarden Euro an Zuschüssen aus Bundes- und Landesmitteln ausbezahlt, um wirtschaftliche Folgen der Corona-Pandemie abzufedern“, sagte sie.
Die Wirtschaftsministerin verteidigte auch das Rückmeldeverfahren: „Es sollte selbstverständlich sein, dass der Staat überprüft, ob die Hilfen, die er geleistet hat, auch richtig verwendet wurden. Das erwartet der Bund, dafür habe er klare Vorgaben gemacht.“
Rückzahlungsbescheide erst im zweiten Halbjahr
Sie räumte ein: „Wir dürfen die Unternehmen jetzt nicht mit Rückzahlungen belasten.“ Noch kein einziger Rückzahlungsbescheid sei rausgegangen. Bescheide würden nicht vor der zweiten Jahreshälfte versendet. „Wir suchen nach Lösungen zum Wohl unserer Unternehmen.“
Man habe die schriftliche Zusage des Bundes, dass der Rückzahlungsbedarf auch auf den Monatsersten berechnet werden könne. Der Bund lasse keine generelle Flexibilisierung zu, jedoch könne der Rückzahlungsbetrag in einigen Fällen reduziert werden.
Quelle/Autor: Wolfgang Leja