FDP- und SPD-Fraktion im Landtag kritisieren Grundsteuer C
STUTTGART. In Vertretung von Finanzminister Danyal Bayaz hat Staatssekretärin Gisela Splett (beide Grüne) Nachbesserungen am 2020 verabschiedeten und bundesweit ersten Grundsteuergesetz in den Landtag eingebracht. Ein zentrales Ziel ist es, mit der Einführung der Grundsteuer C Kommunen ein Instrument zur Innenstadtverdichtung in die Hand zu geben.
Das sei eine „kluge Lenkungsmöglichkeit“, über deren Nutzung allein vor Ort entschieden werde. Die SPD-Fraktion kritisierte diesen baden-württembergischen Sonderweg abermals als unsozial, weil die Steuer nicht berücksichtige, welche Art Gebäude wo auf welchem Grundstück stehe. Stephen Brauer (FDP) nannte die Grundsteuer C „eine weitere Schlappe für die CDU in dieser Koalition“, denn noch bei der ursprünglichen Verabschiedung des Gesetzes habe man „getönt, diese verhindert zu haben, und nun macht man sie willfährig mit“.
Koalition könne ein Stückle stolz sein
Splett sprach dagegen von einem „Musterbeispiel mit Lenkungswirkung“. Ab 2025 können Kommunen einen gesonderten Hebesatz für unbebaute, aber baureife Grundstück festlegen, wenn städtebauliche Gründe vorliegen. Damit ist aus ihrer Sicht eine Möglichkeit geschaffen, dringend benötigten Wohnraum zu schaffen. Markus Rösler, der Grünen-Abgeordnete aus Backnang, wies darauf hin, wie der Druck auf Städte und Gemeinden verringert werde, im Außenbereich weiteres Bauland auszuweisen. Die Koalition könne „ein Stückle stolz“ auf ihr Vorgehen sein. Immerhin gehe es um 1,8 Milliarden Euro im Jahr, die allein den Kommunen zur Verfügung stünden. Der Esslinger SPD-Abgeordnete Nicolas Fink empfahl gerade den Grünen dagegen, einen Blick nach Rheinland-Pfalz zu werfen. Denn dort habe sich die CDU-Fraktion am baden-württembergischen Bodenwertmodell orientieren wollen, während die Grünen erklärte hätten, das kommt überhaupt nicht in Frage, denn das ist total ungerecht“.
Für die CDU verbuchte Tobias Wald als Erfolg seiner „kommunalfreundlichen Fraktion“, dass die Entscheidung über die Anwendung vor Ort getroffen werde. Durch die mit der Gesetzesnovelle verbundene Schaffung eines Bürgerportals würden die Grundsteuer und das im Land gewählte Bodenwertmodell außerdem transparenter. Zugleich räumte der Finanzexperte der Union ein, dass er der Grundsteuer C lange skeptisch gegenübergestanden habe. Wald lobte zudem, dass in der Grundsteuer B über ein Gutachten ein geringerer Wert eines Grundstücks nachgewiesen werden könne bei einer Abweichung ab 30 Prozent. „Das begrüßen wir“, erklärte dazu der FDP-Abgeordnete Brauer, „aber warum soll das nur gelten, wenn mindestens 30 Prozent Abweichung erzielt wird?“ Hier versuche die Landesregierung bewusst, den Grundstückseigentümern eine höhere Steuer aufzudrücken, „damit der eigene Verwaltungsaufwand geringer bleibt, das ist so mit der FDP-Fraktion aber nicht zu machen“.
Rainer Podeswa (AfD) nannte die Grundsteuer C ein „ergänzendes Instrument“, das durchaus einen höheren Druck zur Bebauung könne. Jedoch müsse der damit einhergehende Verwaltungsaufwand ebenso berücksichtigt werden, wie der Einwand, dass dadurch eher einkommensschwache Grundstückseigentümer betroffen werden können. Seine Fraktion bleibe bei der Forderung nach einer Abschaffung, die „kein Angriff auf die kommunale Selbstverwaltung“ sei, wenn den Kommunen im Gegenzug eine gleichwertige Einnahmequelle neu eröffnet werden: „Zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung sollte daher ein Hebesatzrecht auf ihren Anteil an der Einkommensteuer für natürliche Personen eingeräumt werden, denn entscheidend ist nicht die Fortsetzung der Grundsteuer-Veranlagung um ihrer selbst willen, sondern die Sicherung der finanziellen Ausstattung der Kommunen.“
Quelle/Autor: Brigitte Johanna Henkel-Waidhofer