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FDP befürchtet „kalte Enteignung“ durch neue Grundsteuer
STUTTGART. Nach der aktuellen Aufforderung, dass die Eigentümerinnen und -eigentümer von Grundstücken Feststellungserklärungen bei den Finanzämtern abgeben müssen, wird die Umsetzung der Grundsteuerreform im Land konkreter. Dies hat die Fraktion der Grünen veranlasst, nach dem aktuellen Stand des Verfahrens zu fragen. Im Landtag waren Besorgnisse und Kritik zu hören. Gisela Splett, Staatssekretärin im Finanzministerium, wies darauf hin, dass 2022 die Umsetzungsphase eingeläutet wird im Blick auf den Start der Anwendungsphase am 1. Januar 2025.
Dies bedeutet, dass 5,6 Millionen wirtschaftliche Einheiten in den kommenden zwei Jahren im Land neu bewertet werden müssen. Dabei stellt das Land nach Angaben Spletts ab „auf den klar ermittelbaren Wert des Grundstücks“, weil Gebäudebewertungen nach Einschätzung der Grünen-Politikerin noch mehr Aufwand mit sich bringen würden und streitanfälliger seien. Splett räumte ein, dass bei dem Thema eine hohe Emotionalität im Spiel sei.
„Kalte Enteignung“
Für Klaus Hoher (FDP) führt dies zu einer „kalten Enteignung“. Ein älteres Ehepaar, dessen Haus auf einem teuren Grundstück am Bodensee stehe, sei gezwungen zu verkaufen und ins Hinterland zu ziehen. Nur noch reiche Leute könnten es sich leisten, am See zu wohnen. Weil nicht berücksichtigt werde, welches Gebäude auf dem Grundstück stehe, hat die FDP Zweifel an der Rechtssicherheit der Bewertung in Baden-Württemberg.
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Splett räumte ein, dass durch die Grundsteuerreform „Verschiebungen unvermeidlich“ seien, verwies zugleich auch darauf, dass „es auch Entlastungen geben wird“. Besorgnisse, dass ältere Menschen im Nachteil seien, weil die Feststellungserklärung grundsätzlich elektronisch abzugeben ist, konnte die Staatssekretärin zerstreuen. Ulli Hockenberger (CDU) berichtete von „Anrufen und Briefen“ von besorgten und verzweifelten älteren Menschen. In Ausnahmefällen sei die Papierform möglich, so Splett und kündigte an, dass Vordrucke zur Verfügung gestellt würden. Deshalb hält sie den Vorwurf von Uwe Hellstern (AfD), dass der Verfahren grundgesetzwidrig ist, für haltlos. Splett ist vielmehr überzeugt von der Verfassungsfestigkeit der baden-württembergischen Lösung in allen Belangen.
Zunächst sind Grundstückseigentümer aufgefordert, ihre Erklärungen abzugeben. Darunter fallen auch die Unternehmen im Land. Erst danach sind die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe an der Reihe. Informationen stellt das Land auf der Homepage des Finanzministeriums bereit. Alles muss im dritten Quartal über die Bühne gehen. Dann kann die Bearbeitung beginnen. In der Folge erhalten die Eigentümerinnen und Eigentümer den Grundsteuermessbescheid. Die Grundsteuerbescheide sind jedoch erst 2024 zu erwarten.
Quelle/Autor: Rainer Lang