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Fahrerlaubnis von elektrischen Bürgerbussen: Ausnahmen kann nur die EU erteilen
STUTTGART. Auf die Anfrage des CDU-Abgeordneten Reinhard Löffler, in wieweit es Ausnahmeregelungen bei der Fahrerlaubnis von elektrischen Bürgerbussen geben könne, hat die Staatssektretärin im Verkehrsministerium, Elke Zimmer, darauf verwiesen, dass die Zuständigkeit dafür allein bei der EU liegt.
Ihr ist das Problem bewusst, dass die elektrischen Busse mehr als 3,5 Tonnen wiegen. Aber hier müsste die EU die Zulassung aussprechen, dass diese Fahrzeuge weiterhin mit der Führerscheinklasse B oder mit einer Ausnahmeregelung gefahren werden dürfen. Als positiv bewertete sie, dass es eine solche Ausnahmeregelung für Lieferfahrzeuge von der EU schon gibt, die auch in nationales Recht umgesetzt worden ist. Im Bereich der Personenbeförderung gibt es keine entsprechende Regelung.
Zimmer verwies darauf, dass es in Nordrhein-Westfalen ebenfalls eine starke Bürgerbus-Bewegung gibt, die mit denselben Problemen konfrontiert ist. „Wir werden diese Bewegung mit unterstützen“, versicherte Zimmer. Nur der Bund kann Änderungen bei der EU beantragen. Sie stimmte Löffler zu, dass auch die Förderung der ehrenamtlichen Fahrer ein wichtiger Punkt sei und verwies darauf, dass es dafür unter anderem Gelder im Rahmen der Verwaltungskostenpauschale gebe.
Quelle/Autor: Rainer Lang