Debatten im Landtag vom 26. und 27. Juni 2019

Ersten und höchste Bußgelder in Sachen Datenschutz-Grundverordnung verhängt

Stuttgart. Der Landesdatenschutzbeauftragte Stefan Brink hat am Donnerstag im Landtag seinen Tätigkeitsbericht präsentiert, der gleichzeitig der 34. der von ihm geführten Behörde ist. Im März 1980 war die Juristin und Expertin für Datenverarbeitung, Ruth Leuze, zur ersten Landesdatenschutzbeauftragten ernannt worden – mit einem Stab von drei Mitarbeiter. Seit dieser Legislaturperiode agiert das inzwischen auf fünf […]

Stuttgart. Der Landesdatenschutzbeauftragte Stefan Brink hat am Donnerstag im Landtag seinen Tätigkeitsbericht präsentiert, der gleichzeitig der 34. der von ihm geführten Behörde ist. Im März 1980 war die Juristin und Expertin für Datenverarbeitung, Ruth Leuze, zur ersten Landesdatenschutzbeauftragten ernannt worden – mit einem Stab von drei Mitarbeiter. Seit dieser Legislaturperiode agiert das inzwischen auf fünf Abteilungen verteilte Team völlig unabhängig. „Wir werden Ende des Jahres umziehen, denn unsere Räumlichkeiten sind zu klein geworden, auch dank der freundlichen Unterstützung des Parlaments, was unsere personelle Entwicklung angeht“, so Brink. Damit seien auch bessere Voraussetzungen für Schulungen und Fortbildung gegeben.
Grundsätzlich lobte Brink den Datenschutz in Deutschland, dessen Niveau auch schon vor dem Mai 2018 und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hoch gewesen sei: „Das heißt unter dem Strich, dass sich etwa ein Drittel der Unternehmen, wenn wir sie geprüft haben, tatsächlich und erkennbar im Vorfeld mit Datenschutz beschäftigt haben.“ Das sei ein guter Standard gewesen.  Und seit dem Mai 2018 habe sich die Zahl verdoppelt, das sei „ein sehr gutes Ergebnis“.
Baden-Württemberg habe die betroffenen und die verantwortlichen Stellen in laufende Evaluation mit einbeziehen.  Als Beispiel nannte er eine „sehr schönen Kooperation morgen mit der IHK Region Stuttgart und über 250 Teilnehmern, die sich mit uns einen ganzen Tag lang über die Frage unterhalten: Was kann man an der Datenschutz-Grundverordnung besser machen?“. Und genau diese Ergebnisse würden in die Evaluierung auf europäischer Seite eingebracht.
Aktuell hat das Land auch die ersten und höchsten Bußgelder in Deutschland verhängt, zwei in Höhe von 80.000 Euro, eines in Höhe von 20.000 Euro und zwar nach der Maßgabe „wir verhängen nur Bußgeld in Fällen, wo jeder, auch derjenige, der dem Datenschutz distanziert gegenübersteht, sich den Fall ansieht und sagt, es sei verständlich, warum in dem Fall ein Bußgeld verhängt wurde“.
Brink berichtet von einem Arzt, der „durch massive Fahrlässigkeit“ Gesundheitsdaten von Patienten ins Netz gestellt habe. Dort seien sie noch immer abrufbar, „weil wir sie nicht herausbekommen“. Ein zweiter Fall habe eine Bank betroffen, die „die Bankunterlagen von sehr vielen Kunden zwar ökologisch korrekt, aber in der Sache unrichtig im Altpapiercontainer entsorgt hat“.
Als äußerst positiv hob der Landesbeauftragte die Zusammenarbeit mit dem Parlament hervor und die „die Unterstützung in den vergangenen Jahren“. Dies sei die Grundlage dafür, „dass wir auch diesen Wandel in unserem eigenen Selbstverständnis und in unserer Tätigkeit vollziehen konnten“. Und er dankte den Ministerien, besonders dem Innen- und dem Sozialministerium für die „wirklich sehr gute, sehr konstruktive Zusammenarbeit“. Beim Sozialministerium im Bereich der Telemedizin, denn das sei ein „chancenreiches Thema, das nicht nur nicht am Datenschutz scheitern wird, sondern das im Gegenteil dadurch stark wird, dass wir die Digitalisierung und den Datenschutz zusammen denken“.
Die Redner alle Fraktionen dankten ihrerseits Brink, Hans-Ulrich Sckerl (Grüne) unter anderem dafür, wie gerade in Fragen der DSGVO „täglich beraten, beraten, beraten, beraten wird von morgens bis abends, am Telefon, in vielen, vielen Veranstaltungen“.  Marion Gentges (CDU) erkannte „gerade beim Umgang mit Verstößen das notwendige und mögliche Fingerspitzengefühl und eine gute Verwaltungskultur“ an, Jonas Weber (SPD) auch die „Handreichung zum Datenschutz im Ehrenamt, weil sie wirklich eine hilfreiche Hilfestellung vor Ort ist“ und Nico Weinmann (FDP) wie die Zahl Beratungen ist im Vergleich zu den Vorjahren im Behördenbereich um 50 Prozent im privaten Bereich um 270 Prozent gestiegen ist. Klaus Dürr (AfD) rügte die DSGVO, nicht aber Brinks Behörde.
„Die Zusammenarbeit, das berichten mir auch meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – mit Ihrer Behörde und mit Ihnen persönlich ist erstklassig“, gab auch der zuständige Innenminister Thomas Strobl (CDU) den Dank zurück, nicht ohne anzumerken, dass „es bei einzelnen Themen unterschiedliche Auffassungen gibt, aber liegt in der Natur der Sache“.

Quelle/Autor: Brigitte Johanna Henkel-Waidhofer

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26. und 27. Juni 2019