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Elke Zimmer: „Auch für Klimakleber gilt die Versammlungsfreiheit“
Stuttgart. „Auch für Klimakleber gilt die Versammlungsfreiheit“, so Verkehrsstaatssekretärin Elke Zimmer (Grüne), „und durch die sind auch unbequeme Protestformen gedeckt.“ Der AfD-Abgeordnete Miguel Klauß wollte in der Fragestunde wissen, ob die Landesregierung das absichtliche Blockieren großer Straßen, etwa durch Klimakleber, „manche nennen sie auch Klimaterroristen“, für einen gefährlichen Eingriff halte und im Falle eines gefährlichen Eingriffs ein Fahrverbot aufzuerlegen sei.
Zimmer wurde grundsätzlich und kritisierte, wie Klauß mit seiner Wortwahl versuche, Klimakleber aus dem Geltungsbereich des Grundgesetzes zu verdrängen. Das Bundesverfassungsgericht habe mehrfach festgestellt, dass eben jene unbequemen Aktionsformen, „dazu gehört auch mal ein langer Stau“, in Kauf zu nehmen sind. Und über jeden Einzelfall obliege den Strafverfolgungsbehörden.
AfD-Abgeordnete warfen daraufhin Zimmer vor, sich mit Grundrechten aus der Affäre ziehen zu wollen. „Ich bin stolz, in einem Land zu leben“, konterte die Mannheimer Abgeordnete, „in dem das Versammlungsrecht als elementares Grundrecht formuliert ist, denn dieses Recht wird von allen Diktatoren als erstes eingeschränkt.“