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Ehrenamtskarte: Anträge können ab 1. August 2023 gestellt werden
STUTTGART. In der Fragestunde des Landtags hat sich Nikolai Reith (FDP) nach dem Stand der Vergabe von Ehrenamtskarten erkundigt, weil ihm das Tempo der Einführung nicht schnell genug erscheint. Die Staatssekretärin im Sozialministerium, Ute Leidig, betonte, dass momentan alle Ehrenamtlichen in vier ausgewiesenen Modellregionen, wozu Freiburg, Ulm, der Landkreis Calw sowie der Ostalbkreis zählen, die Ehrenamtskarte beantragen können.
Voraussetzung ist laut Leidig, dass das nicht auf Gewinn ausgerichtete bürgerschaftliche Engagement in den vergangenen zwölf Monaten mindestens 200 Stunden umfasst hat, bei projektbezogener Arbeit sind es 100 Stunden. Der Antrag muss beim Landkreis oder der Kommune gestellt werden. Einen garantierten Anspruch haben nur Angehörige von Freiwilligendiensten, wie der Freiwilligen Feuerwehr oder dem Technischen Hilfswerk. Anträge können ab dem 1. August gestellt werden.
Die Modellphase bis zum 30. Juni 2024 soll nach Angaben von leidig auch dazu dienen, Problemfälle zu identifizieren. Bisher sind auch nur bestimmte Leistungen wie ermäßigter Eintritt in einer Handvoll Museen, wie dem Badischen Landesmuseum mit der Ehrenamtskarte verbunden. Leidig betonte, dass die Angebotspalette erweitert werden soll. „Wir werben darum, dass sich weitere Einrichtungen beteiligen“. Grundsätzlich geht es dem Land bei der Ehrenamtskarte um Anerkennung für das bürgerschaftliche Engagement, wie Leidig weiter ausführte.
Quelle/Autor: Rainer Lang